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BAD KISSINGEN
Preußischer Hof: Abriss nur mit überzeugender Begründung möglich
Die Entscheidung über einen Abrissantrag für den Preußischen Hof und ein Gebäude daneben hat der städtische Bauausschuss am Mittwoch vertagt.
Foto: Siegfried Farkas | Die Entscheidung über einen Abrissantrag für den Preußischen Hof und ein Gebäude daneben hat der städtische Bauausschuss am Mittwoch vertagt.
Siegfried Farkas
Siegfried Farkas
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:14 Uhr

Der Preußische Hof und der Bau daneben gehören zum geschützten Ensemble Altstadt und Kurviertel. Die Unternehmensgruppe Heiligenfeld möchte sie trotzdem abreißen.

Der aktuelle Versuch, eine Genehmigung für den Abriss zu erhalten, ist nicht der erste. Wie Stadtplanerin Christine Schwind dem Bauausschuss des Stadtrats berichtete, gab es schon 2015 einen Antrag, die Gebäude Bismarckstraße 32 und 30, die beide nicht auf der Liste der Einzeldenkmäler stehen, entfernen zu dürfen. Das Landesamt für Denkmalpflege lehnte das damals ab und tut das jetzt wieder.

Bedeutender Bestandteil des Ensembles

Die beiden Häuser seien „bedeutender städtebaulicher Bestandteil des Ensembles Bad Kissinger Altstadt mit Kurviertel“, zitierte Schwind dazu die Stellungnahme des Landesamts. Der Preußische Hof, also das Haus Bismarckstraße 32, sei „im Rahmen der Nachqualifizierung der Denkmalliste als Überprüfungsfall aufgenommen“ worden. Beide Bauten seien „typische Vertreter der historistischen Bebauung der Bismarckstraße“ und letztlich „wichtige und unverzichtbare Teile des Ensembles“.

Dieser Einschätzung schließe sich auch die Stadt als Untere Denkmalschutzbehörde an, berichtete die Stadtplanerin weiter. Gegen eine Abrissgenehmigung hätten sich 2015 auch Stadtheimatpfleger Peter Kaidel und Kulturreferent Peter Weidisch ausgesprochen. An diesen Stellungnahmen habe sich nichts geändert.

Schädlich für Kulturerbebewerbung?

Auf die Frage, ob ein Abriss für die Weltkulturerbebewerbung der Stadt schädlich sei, erklärte Christine Schwind, das lasse sich nicht sicher sagen. Bauamtsleiter Jan Voll berichtete dazu, Weidisch erkläre immer, Bad Kissingen müsse sich schon während der Bewerbungszeit verhalten als wäre es bereits Kulturerbe.

Einem Abrissantrag könne überhaupt nur stattgegeben werden, erklärte Christine Schwind weiter, wenn die Voraussetzungen „zur Prüfung der Zumutbarkeit im Erlaubnisverfahren gegeben sind“. Nötig sei dazu eine Wirtschaftlichkeitsberechnung „sowie die Abwägung zwischen der Bedeutung des Denkmals und dem Grad der Eigentumsbeeinträchtigung“. Den Versuch zu einem solchen Nachweis habe die Unternehmensgruppe Heiligenfeld bis jetzt noch nicht unternommen.

Um Entgegenkommen bemüht

In der Diskussion zeigten sich etliche Stadträte sehr bemüht, dem Interesse der Unternehmensgruppe Heiligenfeld entgegenzukommen. Man wolle nicht, hieß es mehr als einmal, dass in der Stadt weitere Gebäude vor sich hin verfallen und zu Bauruinen würden. Zumal der stattdessen der alten Häuser geplante Neubau doch bestimmt eine Bereicherung sei.

Zweiter Bürgermeister Anton Schick, der die Sitzung in Abwesenheit von Oberbürgermeister Kay Blankenburg leitete, und der städtische Justiziar Dr. Joachim Kohn verwiesen aber ausdrücklich darauf, dass eine Zustimmung des Ausschusses zum aktuellen Abrissantrag wohl rechtswidrig wäre. Wenn es um Abriss gehe, sei Ensembleschutz mit dem Schutz für Einzeldenkmäler gleichzusetzen. Wenn ein Bauwerber so viel stehen ließe, dass der Charakter des Ensembles nicht betroffen ist, könnte er darüber hinaus aber wohl relativ frei planen.

Antrag zurückgestellt

Der Bauausschuss löste den Konflikt zwischen seiner Neigung zur Genehmigung und der Sorge um daraus möglicherweise entstehende rechtliche Problemen, indem er sich entschied, den Antrag zurückzustellen. Das gäbe dem Unternehmen Gelegenheit, sich um einen Nachweis für die Unzumutbarkeit des Erhalts zu bemühen.

Ein weiteres Gebäude im hinteren Bereich des Grundstücks soll ebenfalls abgerissen werden. Es liegt außerhalb des ensemblegeschützten Bereichs und gilt auch nicht als bauhistorisch wertvoll. Die Abrissgenehmigung dafür erteilt das Rathaus auf dem Verwaltungsweg. Auch die Garagen auf dem Areal dürfen abgerissen werden.

Vor sieben Jahren gekauft

Gekauft hat die Unternehmensgruppe Heiligenfeld den Preußischen Hof vor sieben Jahren. Das Objekt zählte vor dem Verkauf zu den Ikonen im Streit um die städtische Kurgebietssatzung in ihrer früheren Form.

 
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