Die Genehmigung, historische Häuser abreißen zu lassen, ist gar nicht so einfach zu bekommen. Selbst wenn sie keine Einzeldenkmäler sind und nur unter Ensembleschutz stehen.
Das belegte der städtische Bauausschuss am Mittwoch mit zwei Beispielen eindrucksvoll. Seine Zustimmung erteilte das Gremium dabei am Ende für den Abriss der Häuser Weidgasse 7 und 8. Damit machten Pläne, die ganze Reihe der Anwesen Weidgasse 5 bis 9 abzureißen und durch ein Wohn- und Geschäftshaus mit 13 Wohneinheiten zu ersetzen, einen großen Schritt vorwärts.
Ein Antrag zurückgestellt
Die Entscheidung über den in derselben Sitzung behandelten Abrissantrag für den ehemaligen Preußischen Hof in der Bismarckstraße 32 und das Anwesen Nummer 30 daneben stellte der Ausschuss dagegen nach längerer Diskussion zurück. Zwar hätte die Mehrheit der Ratsmitglieder den gewünschten Abriss mit Blick auf Pläne für einen Neubau offenbar gern genehmigt. Im aktuellen Stadium dieses Vorgangs wäre aus Sicht des Justiziars der Stadt ein Abriss aber rechtswidrig (Mehr dazu am Donnerstag).
Großer Aufwand notwendig
Leicht war aber auch die Zustimmung für den Abriss in der Weidgasse nicht zu kriegen. Wie es bei der Erläuterung der Pläne im Ausschuss hieß, waren von der unter Auflagen erteilten Bauvoranfrage im Mai bis jetzt zahlreiche Untersuchungen, Erhebungen und Gespräche notwendig. Nötig war das nach den Erläuterungen von Zweitem Bürgermeister Anton Schick und der städtischen Bauverwaltung, weil Gebäude, die unter Ensembleschutz stehen, wenn es um Abriss und nicht bloß um Sanierung geht, rein rechtlich genauso behandelt werden müssten wie Einzeldenkmäler.
Einem Abbruch könne dann stattgegeben werden, erklärte Stadtplanerin Christine Schwind wenn der Eigentümer den Nachweis erbringe, „dass für das Gebäude keinerlei sinnvolle Nutzungsmöglichkeit und auch keine realistische Veräußerungsmöglichkeit besteht“. Zudem müsse die Zumutbarkeit geprüft werden.
Kritisches Landesamt
Der Bauwerber brachte nach den Angaben in der Sitzung zwar in den vergangenen Monaten alle erforderlichen Unterlagen bei. Laut Bericht der Stadtverwaltung kritisierte das Landesamt für Denkmalpflege Teile der Unterlagen aber „als nicht objektiv“. Auch Hinweise auf zum Teil sehr geringe Raumhöhen überzeugten das Landesamt nicht vollständig. Mit geringfügiger Absenkung des Fußbodenniveaus und Ausnahmegenehmigungen müsse doch Wohnnutzung möglich sein.
Vernünftige Nutzung nicht möglich
Die Untere Denkmalschutzbehörde vor Ort sieht das anders. Angesichts von Raumhöhen zwischen 1,92 und 2,09 Metern im Obergeschoss sei „eine vernünftige Nutzung tatsächlich und objektiv nicht möglich“, hieß es über das Haus Nummer 7. Nummer 8 sei nachgewiesenermaßen einsturzgefährdet.
Vor diesem Hintergrund sei „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ des Erhalts, trotz der vom Landesamt für den Erhalt angebotenen, jedoch vergleichsweise geringen Zuschüsse, bei den beiden Häusern gegeben. Wegen der „schlechten Bausubstanz, der erheblichen Sanierungskosten und der mangelnden Nutzbarkeit“ stimmt die Untere Denkmalschutzbehörde dem Abriss zu. Zudem habe das Landesamt für Denkmalpflege im März selbst in einer Stellungnahme festgestellt, dass sich die Neuplanung stark an die städtebauliche Struktur annähere.
Im Zentrum der Diskussion stehen bei dem Vorhaben die Häuser Nummer 7 und 8. Die drei anderen in das Projekt einbezogenen Gebäude werden nicht als so wertvoll eingestuft.
Es ist notwendig, dieses Gebiet endlich ansehnlich zu machen. Und zwar
Zukunftstauglich und finanzvertraeglich.