Die Gläubiger der PAS-Team Ltd. sollten sich keine große Hoffnung auf Geld aus dem Insolvenzverfahren machen. Die Verfahrenskosten fressen wohl die Masse weitgehend auf.
Bei einer besonderen Gruppe von Gläubigern liegen nach Angaben von Insolvenzverwalter Peter Roeger sogar zwei Gründe vor, keine Zahlungen aus der Insolvenzmasse des in Bad Kissingen ansässigen Unternehmens zu erwarten. Wer sich für einen der rund um die Insolvenz ausgefallenen Extremläufe angemeldet und die fällige Gebühr bezahlt hat, habe keine Aussicht, etwas zurückzubekommen, erklärte der Würzburger Anwalt auf Anfrage.
Haftung ausgeschlossen
Forderungen, die Läufer in Bezug auf ihre bezahlten Gebühren geltend gemacht hätten, habe er bestritten, erklärte Roeger. Denn für solche Fälle hätten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens von Anfang an festgelegt, dass die gezahlten Beträge verfallen, wenn der Lauf nicht ausgetragen werde. Gemeint ist ein Haftungsausschluss, der besagt, dass Regressansprüche bei höherer Gewalt, Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung nicht möglich seien.
Es war zwar offensichtlich genug Masse da, um das Insolvenzverfahren förmlich zu eröffnen. Dieses Geld werde aber weitgehend für die Verfahrenskosten verbraucht, ergänzte Roeger auf Anfrage. Die sogenannte Quote, also der Anteil ihrer Forderung, den Gläubiger zurückerwarten können, werde wohl gering ausfallen. Auch in dieser Hinsicht sei demnach für Gläubiger kaum etwas zu erwarten.
Rund 100 Forderungen
Insgesamt, schätzt der Insolvenzverwalter, seien rund 100 Forderungen geltend gemacht worden. Etwa 70 davon stammten aus den Reihen von enttäuschten Läufern. Von Absagen betroffen war nicht nur der eigentlich für 10. März geplante BraveheartBattle in Bischofsheim. Auch der für vergangenen November angesetzte Dragonheartlauf im nordhessischen Trendelburg war kurzfristig abgesagt worden, bevor Joachim von Hippel den Insolvenzantrag für seine PAS-Team Ltd. stellte.
Dass es sich bei dem zahlungsunfähigen Unternehmen mit Sitz in Bad Kissingen um eine Limited handelt, hat nach den Worten von Anwalt Peter Roeger für das Insolvenzverfahren keine entscheidende Bedeutung. Ein Unternehmen mit dieser Gesellschaftsform werde „im Insolvenzrecht genauso behandelt wie eine GmbH“.
Dass auf der Facebookseite Heldenmomente für Oktober ein neuer Cross-Hindernislauf unter Beteiligung des früheren Directors der PAS-Team- Ltd. und sogenannten Masterchiefs des BraveheartBattle Joachim von Hippel angekündigt wird, will Roeger nicht kommentieren. „Was er für sich privat macht, ist seine Geschichte.“
Tragfähige Nachfolge möglich
Zufrieden ist der Insolvenzverwalter aber mit dem Verkauf der Rechte an der BraveheartBattle. Wie berichtet, haben der mittelfränkische Unternehmer Christoph Zitzmann und sein Kompagnon Jörg Lindemann die Namensrechte am Braveheart erworben. Sie wollen eventuell schon im Herbst eine Neuauflage des Extrem-Hindernislaufs eventuell auch wieder in Bischofsheim auf die Beine stellen. Roeger glaubt, dass sich so eine Nachfolgeveranstaltung durchaus seriös, tragfähig und erfolgreich gestalten lässt.
Wird von dem neuen Unternehmen "Heldenmomente" alles verschwiegen.
Der Anwalt "kommentiert" sein Privatleben nicht. Ist klar, er ist der Erste, der aus der nichtvorhandenen Masse bedient wird.
Man bedenke: für den Masterchief ist das insolvenztechnisch schon die zweite Runde.
In Punkto Arroganz und Selbstvertrauen ist er halt ganz ein ehemaliger Bundeswehrsoldat. Er fühlt sich unantastbar. Für mich und so einige andere ist er untragbar und ein Unsymphat. Ich hab die Zeichen der Zeit vor 3 Jahren schon gesehn und die Geschäftsbeziehung mit dem Kandidaten beendet.
Wenn das rauskommt, was da reinkommt, kommt er wo rein wo er nicht mehr rauskommt. Hoffentlich.