Die Beschränkungen während der Corona-Pandemie haben auch Auswirkungen auf die Arbeit in den Gemeinde- und Stadträten sowie im Kreistag. Bereits im Frühjahr, während der ersten Virus-Welle, fanden kommunale Gremien jeweils eigene Lösungen, mit dem Infektionsrisiko für Sitzungsteilnehmer umzugehen. Was den Kreistag angeht, wurden Termine für Ausschüsse 2020 auch mal abgesagt. Für wichtige Sitzungen mietete der Landkreis aber auch große Säle und Hallen an. Das war zum Beispiel der Fall, als nach der Kommunalwahl die neuen Kreistagsmitglieder und Landratsstellvertreter offiziell in ihre Ämter eingeführt werden mussten. Da wich man auf die Nüdlinger Schlossberghalle aus.
Sitzungen in diesen Gremien zählen nicht zu den in der Hygieneschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats verbotenen Versammlungen. Stadt-, Gemeinde- und Kreisgremien müssen entscheidungsfähig bleiben – trotz oder vielleicht auch gerade wegen der Pandemie. Darauf weist auch der Freistaat in seinen Ausführungen an die Kommunen hin.
Wie geht es 2021 weiter?
Bereits im Frühjahr empfahl das Bayerische Innenministerium, diesbezüglich sogenannte Ferienausschüsse zu bilden. Im Kreistag übertrug man vorübergehend dem Kreisausschuss wichtige Entscheidungsbefugnisse. Ähnlich entschieden sich die Kreistagsmitglieder nun in der Sitzung am 14. Dezember, als die Frage aufkam, wie es 2021 wohl mit der Pandemie weitergeht.
Ganz genau weiß das ja niemand. Denn schließlich liegt der Landkreis mit einer aktuellen Inzidenz um 190 knapp unter der kritischen 200-Marke. Und wie zügig die für Weihnachten angekündigten Impfungen vonstattengehen werden, steht auch noch in den Sternen. Weil es zudem die letzte Zusammenkunft des Kreistags in 2020 war, musste eine Entscheidung für die kommenden Monate gefasst werden.
7-Tage-Inzidenz von 50 maßgeblich
Landrat Thomas Bold schlug vor, wichtige Entscheidungen, die in den kommenden Monaten anfallen, erneut auf den Kreisausschuss zu übertragen, der nämlich, anders als andere Kreistagsausschüsse, abschließende Beschlüsse fassen darf. Gelten soll dies, laut Bold, solange die 7-Tage-Inzidenz im Kreis über 50 liegt.
Kreisrat Patrick Bindrum (CSU) hielt es wegen der dynamischen Pandemie-Entwicklung für besser, im Beschluss festzuhalten, dass die 7-Tage-Inzidenz mindestens zehn Tage in Folge unter 50 liegen muss, bevor wieder Sitzungen stattfinden. Adelheid Zimmermann (FDP) verwendete sich dafür, dass der Etat 2021 nicht im Kreisausschuss, sondern im Kreistag entschieden werden muss.
Beschluss zeitlich befristen
Reinhard Schaupp (Freie Wähler) wollte, dass die Übertragung der Kreistagsgeschäfte auf den Kreisausschuss zeitlich befristet wird. Kreisrat Kay Blankenburg (SPD) regte an, dass man für diese Frist den 31. Dezember 2021 setzen sollte. Zudem fand er wichtig, dass im Beschluss nun verankert wird, dass erst wieder Sitzungen der anderen Kreisgremien stattfinden, wenn die 7-Tage-Inzidenz schon zehn Tage vor der jeweiligen anzuberaumenden Zusammenkunft eine Woche lang unter 50 war.
Einstimmig beschlossen wurde dann, dass wichtige Angelegenheiten "längstens bis zum 31. Dezember 2021" auf den Kreisausschuss übertragen werden, und zwar so lange wie die 7-Tage-Inzidenz (laut Robert-Koch-Institut) von 50 im Landkreis "nicht seit mindestens sieben Tagen in Folge" unterschritten wurde. Abgestellt wird auf den jeweiligen Zeitpunkt zehn Tage vor der Sitzung.