Das Haus Von-der-Tann-Straße 8 gilt vielen in Kissingen als eine Art Dornröschenschloss. Es hat lange vor sich hin gedämmert. Jetzt wird es saniert. Und dann Steuerbüro.
Man kann nicht behaupten, das Haus Von-der-Tann-Straße 8 sei nicht beachtet worden. In den vergangenen Jahren durften es Kissinger Künstler mal für eine Ausstellung nutzen. Zudem hat der Anwalt, Stadtrat und Musiker Michael Heppes dort Video- und Fotoaufnahmen für Songveröffentlichungen gemacht. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, womit das Anwesen in den vergangenen Jahren hauptsächlich beschäftigt war: Mit leerstehen und verfallen.
Von Wind und Wetter geschunden
Damit soll jetzt Schluss sein. Das Dornröschenschloss wird saniert. Und wenn Dornröschen aufwacht, ist aus seinem von Wind und Wetter über die Jahre ziemlich geschundenen Schloss ein Steuerbüro geworden.
Einstimmiges Plazet
Der Bauausschuss des Stadtrats erteilte am Mittwoch einstimmig seinen Segen für Umbau und Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes. Das einstige Kurheim, wie die Stadt schreibt, oder Wohnhaus, wie es im Kissingen-Band der Reihe Denkmäler in Bayern heißt, soll nach Abschluss der Arbeiten als Steuerbüro genutzt werden.
In Denkmalliste eingetragen
Weil der Bau als Einzelobjekt in die Denkmalliste eingetragen ist, sind die Umbauarbeiten nach Angaben der städtischen Bauverwaltung mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt worden. Mit der Behörde hätten mehrere Termine stattgefunden. Eine schriftliche Zustimmung des Landesamtes liege aber noch nicht vor.
Ein Großteil der durch die Umnutzung zum Steuerbüro nötigen Umbauten erfolge im Inneren des Gebäudes, berichtete Stadtplanerin Christine Schwind. Die Veränderungen außen betreffen hauptsächlich das Dach.
Dachgeschoss ausbauen
Das Dachgeschoss solle ausgebaut werden. Geplant sei ein neuer Dachstuhl mit neuen Gauben. Dieser neue Dachstuhl halte sich in seiner Ausführung „sehr stark an das alte Dach“, so dass die Änderungen „städtebaulich verträglich“ seien. Und einen Konflikt bei den Gauben auf dem Dach, will die Stadt zugunsten der im Ausschuss nicht benannten Bauwerber lösen.
Die geplanten Gauben entsprächen eigentlich nicht der Gestaltungssatz der Stadt, erklärte die Stadtplanerin. Die Dachneigung betrage nur 27 Grad und dafür gebe die städtische Satzung keine Genehmigung für Gauben her.
Abweichungen werden zugelassen
Laut Vorgaben des Denkmalschutzes müsse sich die Dachneigung aber an den Bestand halten. Deshalb lässt die Stadt in der Genehmigung des Bauantrags in Bezug auf die ebenfalls leicht von der Satzung abweichende Anordnung der Gauben Abweichungen von der Gestaltungssatzung zu. Auch bei den Stellplätzen macht die Stadt mit einem Entgegenkommen den Weg frei für die Verwirklichung des Projekts.
Ergebnisse über die Beteiligung der Nachbarn lägen noch nicht vor, sagte Stadtplanerin Schwind. Verletzungen der Nachbarrechte seien aber ohnehin nicht zu erkennen.