
Die Neumöblierung des Innenstadtkarrees mit Papierkörben, Fahrradständern und Hochbeeten für Blühpflanzen schreitet voran. In den vergangenen Tagen gesellten sich bereits die ersten von insgesamt 59 einheitlichen Sonnenschirmen dazu. Was zu Wochenende 1./2. April noch fehlt, ist reichlich Sonnenschein, damit die Schirme ihre volle Wirkung entfalten können.
Oberbürgermeister Dirk Vogel zeigte sich vor dem Stadtrat schon mal begeistert. "Ich freue mich auf den Sommer", sagte er in die Runde. Nun wolle man erst einmal Erfahrung sammeln und dann eventuell nachsteuern, falls sich weiterer Verbesserungsbedarf ergebe.
Damit der Impuls zur Stadtverschönerung nachhaltig ist, verabschiedete der Stadtrat jetzt eine Gestaltungsrichtline. Mit ihr sollen private Sondernutzungen unter anderem in der Gastronomie in geordnete Bahnen gelenkt werden. Anspruch der Richtlinie ist es, eine Überfrachtung des Straßenbildes zu vermeiden.
Keine Pavillons und Zelte
Oberbügermeister Dirk Vogel gab in diesem Zusammenhang seiner Hoffnung Ausdruck, dass das "bunte Potpourri" bei der Stadtmöblierung auf diese Weise in den Griff zu bekommen ist. Ein Ziel sieht Vogel mit der Sonnenschirm-Aktion und dem damit verbundenen Setzen entsprechender Bodenhülse schon mal erreicht. Die Flächen für manch ausufernde gastronomische Sondernutzung seien auf den ursprünglich vereinbarten Rahmen zurückgeführt worden.
Vor allem zielt die Gestaltung auf freistehende Überdachungen. "Aufgrund ihrer Größe, Gestalt, Farbe und Anzahl beeinflussen sie das Straßenbild erheblich", heißt es in der Richtlinie. Deswegen sind Zelte und Pavillons künftig nicht mehr zugelassen. Ausgenommen davon sind zeitlich beschränkte Sonderveranstaltungen, wie Wochenmärkte und Stadtfeste.
Reglementiert wird auch die Aufstellung von Sonnenschirmen. Es dürfen nur graubeige Mittelmastschirme mit den Maßen 2,5 mal 2,5, drei mal drei oder vier mal vier Metern errichtet werden. Auf einer Sondernutzungsfläche dürfen nur gleichhohe und gleichgroße Schirme aufgestellt werden. Sie müssen zudem in bodenbündigen Hülsen montiert werden. Gesichert werden dürfen sie nur mit Schlössern, die mit einem Bolzenschneider geöffnet werden können oder von städtischen Schlössern, für die es auf den Rettungswagen Universalschlüssel gibt.
Ein zweiter Geltungsbereich der Satzung betrifft schmale Straßen und Gassen. Hier sind auch 2,5 mal 2,5 große Schirme ohne Bodenhülsen erlaubt. Abgestimmt ist die Richtline mit Feuerwehren und Rettungsdiensten.
Fahrradständer nur in Anthrazit
Regelbedarf sehen die neuen Bestimmungen auch bei Bodenbelägen, wie Matten, Teppichen und Podesten vor. Sie sind nicht zulässig. Das Aufstellen von Fahrradständern obliegt der Stadt und ist ansonsten unzulässig, weil individuelle Fahrradständer laut Richtlinie das Straßenbild nachhaltig beeinträchtigen. Nur in Ausnahmefällen seien private Fahrradständer erlaubt, aber nur in der Farbe Anthrazit und ohne Werbung.
Die Richtlinie könnte Auftakt zur Schaffung weitere Grundlagen zur Innenstadtgestaltung sein. Eine Verschärfung der Werbeanlagensatzung sei als weiterer Schritt denkbar, sagte Daniel Rybak, Leiter der Abteilung Bürgerservice und Entwicklung im Rathaus. Vor weiteren Schritten wolle man die neue Stadtmöblierung auf sich wirken lassen.