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Bad Kissingen
Bad Kissingen: Alt und Jung viel öfter zusammenbringen
Ein "Generationenhaus" gab es in der Kurstadt schon 2003. Seit 2007 wird das Mehrgenerationenhaus mit Bundesmitteln gefördert. Warum es 2021 etwas mehr Geld gibt.
Anlässlich des neuen Bundesprogramms gab's jetzt auch für das Bad Kissinger Mehrgenerationenhaus ein neues Schild. Darüber freut sich Geschäftsführerin Iris Hönig. 
Foto: Isolde Krapf | Anlässlich des neuen Bundesprogramms gab's jetzt auch für das Bad Kissinger Mehrgenerationenhaus ein neues Schild. Darüber freut sich Geschäftsführerin Iris Hönig. 
Isolde Krapf
 |  aktualisiert: 14.02.2024 05:35 Uhr

Das Mehrgenerationenhaus (MGH) ist längst nicht mehr aus Bad Kissingen wegzudenken. Ob Klein oder Groß, Alt oder Jung – wer dort nach einem passenden Angebot Ausschau hält, findet meist das, was er in seiner Lebenssituation gerade braucht, denn das Programm ist vielfältig. Inzwischen ist klar, dass auch 2021 wieder Bundesfördermittel nach Bad Kissingen fließen – sogar etwas mehr als in den Vorjahren.

Ein "Generationenhaus" gab es in Bad Kissingen schon 2003 in dem Gebäude, in dem heute das Amtsgericht untergebracht ist. Ins Bundesförderprogramm aufgenommen wurde diese Einrichtung als "Mehrgenerationenhaus" allerdings erst 2007 – die Einrichtung war inzwischen in die Ludwigstraße umgezogen. Seit 2014 hat das MGH eine neue Heimat im AOK-Gebäude, gegenüber des Landratsamts, gefunden.

Förderzeitraum jetzt acht Jahre

Da hatte das MGH-Team schon längst das vom Bund als Hauptanliegen geforderte Ziel, nämlich die "Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse", umgesetzt und diesbezüglich zahlreiche Angebote ins Leben gerufen, wie zum Beispiel das Café International, Qualifizierungskurse für Tagespflege, den Mittwochstreff für Mütter, die Kontaktbörse, die flexible Kinderbetreuung oder den Internet-Treff für Mädchen und Frauen. 

Das Café International im Jahr  2009 
Foto: Archiv Mehrgenerationenhaus | Das Café International im Jahr  2009 

Das neue Bundesprogramm für Mehrgenerationenhäuser ist schon seit 2020 im Gespräch und trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Die wichtigste Neuerung: Während die letzte Förderperiode noch über vier Jahre reichte (2017 bis 2020), wurde dieser Zeitraum nun auf acht Jahre verlängert (2021 bis 2028). Die Frohe Botschaft: Der Verein Generationen-Netz bekommt nun 10 000 Euro mehr vom Bund, also insgesamt 40 000 Euro.

Bedingung für die Förderung ist für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ ) jedoch stets, dass sich auch die Kreise und Kommunen willig zeigen, ihr MGH zu erhalten. In den vergangenen Jahren bedeutete dies, dass sich Stadt und Landkreis Bad Kissingen mit jeweils 5000 Euro an der jährlichen Finanzierung beteiligen. Auch der Freistaat unterstützt das MGH mit einer halben Personalstelle und 5000 Euro für das Sonderprojekt Digitale Bildung von Senioren

Landkreis und MGH kooperieren

"Der Bund will nicht nur eine Willensbekundung, sondern eine Entscheidung", hatte beispielsweise Landrat Thomas Bold seinerzeit in der Kreisausschusssitzung formuliert. Bereits im Juli 2020 hatten die Stadt Bad Kissingen und auch der Landkreis diese Summen für 2021 erneut zugesagt.

Zudem arbeiten Landkreis und MGH bei mehreren Projekten schon seit Jahren eng zusammen, was sich auch finanziell auswirkt. Das betrifft beispielsweise die Tagesmütter-Initiative. Das Jugendamt delegierte 2006 ganz offiziell die Fortbildung von Kindertagespflege-Personen  und die Vermittlung der Kinder in Pflegeverhältnisse an den Verein Generationen-Netz. Diese "Tagesmütter-Börse" kam in den folgenden Jahren sehr gut an. Die Planungsverantwortung liegt beim Jugendamt. Finanziert wird diese Initiative über den Jugendhilfe-Etat.

2009 besuchte die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (rechts) das Mehrgenerationenhaus  in der Ludwigstraße.
Foto: Archiv Isolde Krapf | 2009 besuchte die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (rechts) das Mehrgenerationenhaus  in der Ludwigstraße.

Ähnliche Kooperationsverträge gibt’s zum Beispiel für die Projekte "Frühe Hilfen" (zur Unterstützung werdender Eltern und Familien mit Kindern bis drei Jahren) oder für den "Begleiteten Umgang" (beispielsweise für getrennte Paare, denen es selbst schwer gelingt, den regelmäßigen Umgang mit den Kindern zu regeln).

Das gibt uns bei der Planung mehr Sicherheit. 
MGH-Geschäftsführerin Iris Hönig

"Dass der Förderzeitraum auf acht Jahre verlängert wurde, gibt uns bei der Planung künftig mehr Sicherheit", sagt MGH-Geschäftsführerin Iris Hönig im Gespräch mit dieser Redaktion. Was den Förderbetrag angeht, sei jedoch zunächst nur der für 2021 in trockenen Tüchern.

Förderung jährlich neu beantragen

Die zuständige Bundesministerin Franziska Giffey habe bereits angedeutet, dass alle weiteren Förderungen zunächst im jeweiligen Haushaltsjahr bewilligt werden müssen. Hönig muss auch weiterhin jedes Jahr einen neuen Antrag auf Förderung an den Bund schicken – eine, wie sie sagt, sehr aufwändige Angelegenheit.

Doch jetzt sei sie erst mal froh über die zusätzlichen 10 000 Euro an Bundesmitteln. Denn bereits in den vergangenen Jahren sei das MGH nur knapp mit den Geldern hingekommen, sagt die Geschäftsführerin. Die Mieten seien gestiegen und auch die Personalkosten hätten sich erhöht. Jährliche Defizite seien so vorprogrammiert gewesen. 2019 hatte sich für den Betrieb des MGH zum Beispiel ein Defizit von 9000 Euro ergeben. Da beruhige es nun schon, so Hönig weiter, dass zumindest das Defizit nun gedeckt ist.

 
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