Neben der Sportgerichtsbarkeit ist auch die deutsche Justiz zuständig. Ein Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz im Sport kann eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Sportlich droht Sturm eine Sperre bis zu einem Jahr. „Die Strafe wäre aber im nächsten Jahr abgelaufen, weil sie vom Zeitpunkt des Vergehens an zählt”, sagte Thomas Pütz, Präsident des Bundes Deutscher Berufsboxer (BDB). Sturm war nach der positiven Probe vorsorglich vom BDB gesperrt worden.
Sturm twitterte, er wolle im Mai oder Juni nächsten Jahres in den Ring zurückkehren. Ob das mit einer deutschen oder einer bosnischen Box-Lizenz geschieht, ist offen. Der BDB kündigte an, ihn auch während des Trainings unter Beobachtung stellen zu wollen.