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Veitshöchheim/Hanau
Verschleierte Mordverdächtiger sein wahres Alter?
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 16.12.2020 10:45 Uhr

Inzwischen gibt es massive Zweifel daran, ob Tatverdächtiger und Opfer so jung sind, wie Sie deutschen Behörden angegeben haben. Den Eindruck vermittelte im Zeugenstand  ein anderer Flüchtling, der mit dem Angeklagten befreundet ist und wie der Geschädigte vor einigen Jahren als Flüchtlinge spontan den Zug von Mailand nach Frankfurt bestieg - wegen der besseren Chancen, sagt der Mann, der hier den Hauptschulabschluss gemacht hat und bei seiner Befragung ohne Dolmetscher auskommt. Um die Bleibeaussichten zu verbessern, habe man den Tipp befolgt, sich in Deutschland jünger auszugeben, so dass man unter den besonderen Schutzstatus als unbegleitete Minderjährige falle. 

Schuldspruch kann gravierende Folgen haben

Der Zeuge gab zu, heute nicht 20 Jahre, sondern fast 24 Jahre alt zu sein, gleiches treffe auch für den Angeklagten zu. Das kann bei einem Schuldspruch gravierende Folgen haben Bisher wird vor dem Jugendschöffengericht verhandelt Bestätigt sich, dass der Beschuldigte zur Tatzeit nicht unter 21 Jahre alt war, gilt für ihn Erwachsenenstrafrecht. Danach müsse der vermeintlich 20-Jährige mit einer deutlich härteren Strafe bis hin zu Lebenslang rechnen. Denn ihm werden versuchter Mord sowie schwere und gefährliche Körperverletzung vorgehalten.

Der Zeuge sagt, Angeklagter wie Opfer hätten sich „extrem viele Horrorfilme“ angesehen, Alkohol getrunken und mal Marihuana geraucht.

„Für eine Drogengeschichte gibt es keine Anhaltspunkte“, betonte Richterin Wetzel. Und die Schulden von 50 Euro, wie es in der Anklageschrift steht, schließt sie ebenso als Motiv aus wie Kannibalismus. Nun muss sich der Angeklagte einem Altersbestimmungsgutachten unterziehen. Er beharrt darauf, gegenwärtig 20 Jahre alt zu sein. 
Der Prozess wird am 19. Juni fortgesetzt.

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