Anstoß nahmen einige Räte vor allem am Wortlaut zu Laufzeit und Kündigung: Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit und die Übertragung bedürfe der Zustimmung des Landratsamtes Würzburg. Diese Vereinbarung ist nicht befristet und kann jederzeit mit qualifizierten Beschlüssen (Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder der Gemeinderäte) sowie mit Zustimmung des Landratsamtes Würzburg aufgehoben werden. Gegen den Willen der beiden Vertragsparteien oder einer der Vertragsparteien kann die Übertragung durch die Entscheidung des Landratsamtes aufgehoben werden, wenn dringende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.
Mustervertrag
Laut Geschäftsleiterin Tanja Hamberger sei diese Regelung vom Gesetz so vorgegeben. Es handele sich um einen Mustervertrag, der bei allen Standesamtsbezirken angewendet wird. Sollte sich im Gemeinderat Eisingen keine Mehrheit zum Vertragsabschluss in der jetzigen Form finden, komme keine Übertragung zustande. Dies wäre, so Schmidt, sehr schade, aber für die Gemeinde Waldbüttelbrunn kein Problem.