Die SPD-Stadtratsfraktion und die Stadträte und ehemaligen Referenten Werner Bonengel und Thomas End klagen gegen Oberbürgermeister Sebastian Remelé. Er habe mit seiner Weigerung, einen Antrag Bonengels auch dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen, die „Rechte des Stadtrats verletzt“. In ihrer beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereichten Klage beantragen Bonengel, End und für die Fraktion ihr Vorsitzender Joachim Schmidl den OB zu verurteilen, den von Bonengel gestellten Antrag „unverzüglich dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen“.
Worum geht es? Bonengel will die Anlieger vor seiner Meinung nach ungerechten Beitragszahlungen bei der Erneuerung und Verbesserung von Straßen bewahren. Er hat dazu schon mehrere Anträge formuliert, zuletzt einen solchen am 2. Februar. Den Antrag setzte der OB auf die Tagesordnung des städtischen Haupt- und Finanzausschusses am 21. April. Bonengel ist nicht Mitglied dieses Ausschusses, erhielt aber – die Geschäftsordnung für den Stadtrat erlaubt das – die Gelegenheit, sein Anliegen zu begründen und ein Schlusswort zu sprechen.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde sein Antrag dann mit dem knappsten Ergebnis von 7:8-Stimmen abgelehnt. CSU und Remelé sagten Nein, alle anderen – SPD, Linke, Grüne, prosw und FDP (für SWL im Gremium sitzend) – folgten Bonengels Argumenten (wir berichteten).
Trotz Bonengels Hinweis auf die Zuständigkeit des Stadtrates setzte der OB den Antrag auf „Änderung der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Schweinfurt“ dann aber nicht auf die Tagesordnung der darauf folgenden Stadtratssitzung am 28. April.
Bonengel monierte das, fragte Remelé als Sitzungsleiter nach dem Grund. Die Antwort gab aber nicht der Oberbürgermeister, sondern er ließ durch den berufsmäßigen Stadtrat Jan von Lackum erklären, dass der Antrag mit dem Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss endgültig erledigt sei. Außerdem: Bonengel habe keinen Überprüfungsantrag und auch keinen Antrag auf Vertagung gestellt. Eine weitere Erörterung der Rechtslage ließ der Oberbürgermeister im Stadtrat nicht zu.
Fraktionschef Schmidl spricht von einer „zunehmenden Neigung“ des OB, die Rechte des Stadtrats nicht ernst zu nehmen. Vorläufiger Höhepunkt sei der aktuelle Fall. Er vermutet, dass Remelé aus „Angst vor einer anderen Entscheidung im Stadtrat“ so verfahre, wo OB und CSU im Gegensatz zu den Ausschüssen keine eigene Mehrheit hätten. „Jetzt reicht es“, begründet Schmidl den bisher einmaligen Schritt, die Stadt, respektive den OB, zu verklagen.
Stadtrat End, auch er wie alle Beteiligten Jurist, erklärt, dass „in der Gemeindeordnung die ausschließliche Zuständigkeit des Stadtrates für diese Satzungsangelegenheiten eindeutig festgelegt ist“. Bonengel nennt es „bedauerlich und beschämend“, dass der Stadtrat durch die „unverständliche Haltung“ des OB gezwungen sei, seine gesetzlichen Rechte mit einem Klageverfahren durchzusetzen.
Durch die Nichtbehandlung im Stadtrat als zuständigem Gremium der Stadt sehen die Kläger alle nicht dem Haupt- und Finanzausschuss angehörenden Stadträte in ihren Rechten – zu beraten und zu entscheiden – verletzt, unter anderem Thomas End. Bonengel sieht sich in seinem Recht verletzt, weil sein Antrag dem Stadtrat nicht unverzüglich vorgelegt worden sei, wie das Paragraf 25 (Absatz 2) der Geschäftsordnung für den Stadtrat fordere.
Bonengel hatte im Haupt- und Finanzausschuss am 21. April bei einem weiteren Anliegen seine Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass auch dieser SPD-Antrag nicht mehr im Stadtrat behandelt werden soll. Die SPD hatte ein Amerika-Haus gefordert, mit Standort in der Ledward-Kaserne. Ein solch bedeutendes Anliegen müsse „grundsätzlich vom Stadtrat beschlossen werden“, meinte er. Der Antrag wurde aber abgelehnt, dafür entschieden, zunächst den städtebaulichen Ideenwettbewerb für Ledward abzuwarten. Die SPD beschränkt ihre Klage aber auf das Thema Ausbaubeitragssatzung.
- Standpunkt: Herablassend und arrogant. Wie der Oberbürgermeister die größte Oppositionsfraktion zum Klagen reizt.