Das Bundesgesundheitsministerium muss sich etwas einfallen lassen. Von Seiten der Apotheker wurde in einer ersten Reaktion vorgeschlagen, den Versandhandel von rezeptpflichtigen Arzneimitteln nach Deutschland zu untersagen. Doch das wäre nur ein neuer Versuch, Wettbewerb unmöglich zu machen. Mit dem gestrigen Urteil ist das nicht vereinbar. Die Apotheken werden damit rechnen müssen, dass die Konkurrenz aus der EU-Nachbarschaft nun auf den deutschen Markt drängt. Dass dies Auswirkungen auf die Höhe der Preise hat, liegt auf der Hand. Der zuständige Generalanwalt des EuGH, Maciej Szpunar, hatte dies im Verfahren sogar ganz offen gutgeheißen: „Ohne Preisbindung könnte es zu niedrigeren Preisen kommen, was dem System der sozialen Sicherung zugutekommen könnte.“
BRÜSSEL
Sinken jetzt die Preise für Arzneimittel?
Was passiert denn jetzt konkret?
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