Die Barmer-GEK teilte allerdings auf Anfrage mit, dass das Urteil „beispielsweise Verträge zwischen Krankenkassen und ausländischen Versandhaus-Apotheken für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung möglich“ mache.
Um eine gleichmäßige Versorgung von Patienten mit wichtigen Medikamenten sicherzustellen, haben die Verbände und der Gesetzgeber die Preisbindung eingeführt. Sie garantiert, dass man sein Präparat überall zu den gleichen Kosten bekommt. Zugleich wird dadurch erreicht, dass Apotheken auch in weniger besiedelten Regionen überlebensfähig bleiben. Ein weiterer Grund ist die Planbarkeit der Kosten für die Versicherungen. Denn die Preisbindung gilt für gesetzliche Versicherte ebenso wie für Privatpatenten. Man wollte also erreichen, dass Arzneimittel nicht unerschwinglich teuer werden und die Kassenbeiträge unbezahlbar bleiben.