Die Betreibergesellschaft des Wertheim Village (Main-Tauber-Kreis), Value Retail, hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts eingereicht, das solche Klauseln als wettbewerbsbehindernd ansieht und untersagt hat.
Klauseln wie die des Wertheim Village sind in der Branche weit verbreitet. Das Geschäftsmodell von Outlet Centern funktioniert so: Eine Firma oder ein Investor baut und betreibt meist auf dem flachen Land große Einkaufszentren. In die einzelnen Geschäfte können sich die Hersteller von Markenprodukten einmieten und ihre Waren in eigenen Shops deutlich reduziert absetzen – ähnlich einem Fabrikverkauf.
Beispiel Wertheim: Hier gibt es über 100 Läden verschiedener Anbieter. Große Sportartikelhersteller sind ebenso darunter wie Anbieter von hochpreisiger Outdoor-Kleidung und Luxusmarken.
Auf seinem mehrsprachigen Online-Auftritt präsentiert sich das Outlet als Einkaufsparadies für eine zahlungskräftige und internationale Kundschaft. So wird besonders die Nähe zum Flughafen Frankfurt hervorgehoben.
Ein weiteres Outlet des Betreibers Value Retail befindet sich in Ingolstadt und zielt auf den Großraum München ab. Der britische Mutterkonzern betreibt darüber hinaus Luxus-Outlets im Speckgürtel mehrerer europäischer Großstädte und will nach China expandieren.
Mit Radiusklauseln versuchen die Vermieter den Herstellern zu verbieten, in einem bestimmten Umkreis in anderen Outlets vertreten zu sein. So soll die Exklusivität und Attraktivität des eigenen Einkaufszentrums gesichert werden.
Im Fall Wertheim geht es um einen Radius von 150 Kilometern. Dem Kartellamt zufolge ist eine Klausel nach deutschem Recht nur bis maximal 50 Kilometer und nur für eine Dauer von fünf Jahren zulässig. Der Wertheimer Betreiber Value Retail deckt mit seiner Radiusklausel ein Gebiet bis nach Nürnberg, Stuttgart und über den kompletten Rhein-Main-Ballungsraum ab.
Beschwerden aus Montabaur
Für die Wettbewerbshüter war das zu viel, auch weil es mehrere Beschwerden von Konkurrenten gab. Einer dieser Mitbewerber ist die niederländische Firma Stable, die in Montabaur bei Koblenz im Sommer ein Outlet eröffnen will und nach eigenen Angaben erhebliche Probleme bei der Mietersuche hatte.
Deutschland-Geschäftsführer Thomas Schrickel spricht von anfänglichen Problemen „auf rund 25 Prozent der Fläche“ des rund 10.000 Quadratmeter großen Einkaufszentrums. „Solche Klauseln hat aber theoretisch jedes Outlet in seinen Verträgen“, sagt Schrickel.
„In Sachen Wertheim war der außergewöhnliche Radius wohl Stein des Anstoßes.“ Value Retail sieht die Haltung der Mitbewerber und des Bundeskartellamts naturgemäß anders. Konkurrierenden Betreibern stünden viele weitere attraktive Marken zur Verfügung, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung.
Betreiber legt Rechtsmittel ein
„Wir sind von der Rechtmäßigkeit der Klausel überzeugt und werden daher alle rechtlichen Schritte ausschöpfen“, heißt es weiter. Eine Beschwerde gegen die Kartellamts-Entscheidung sei beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf bereits eingereicht.
Und die Mieter, sprich die Markenhersteller? Aus Unterfranken ist das Modelabel Drykorn im Wertheimer Outlet vertreten. Auf Anfrage will sich Drykorn aber nicht zur Entscheidung des Kartellamts und zu den Verträgen mit Value Retail Stellung nehmen. Drykorn betreibt am Firmensitz in Kitzingen einen eigenen Werksverkauf.