Das Bundeskartellamt hat dem Betreiber des Factory Outlet Centers Wertheim Village, der VR Franconia GmbH, verboten, in den Verträgen mit Markenartikelherstellern sogenannte Radiusklauseln zu verwenden, soweit diese Klauseln über 50 Kilometer und eine Laufzeit von fünf Jahren hinausgehen. Franconia hat bislang den meisten der 100 Markenartikelhersteller, die in dem Factory Outlet Center in Wertheim ansässig sind, verboten, Ladenlokale in einem anderen Factory Outlet Center oder individuelle Outlet-Geschäfte innerhalb eines Radius von in der Regel 150 Kilometer um Wertheim zu eröffnen.
„Radiusklauseln in diesem Ausmaß beschränken nicht nur den Wettbewerb zwischen den bestehenden Factory Outlet Centern. Sie stellen insbesondere für Unternehmen, die mit einem neuen Factory Outlet Center in den Markt eintreten wollen, eine wesentliche Behinderung dar“, sagte der Präsident des Kartellamtes, Andreas Mundt, in Bonn.
Kunden aus dem Umkreis
Der Betreiber darf allerdings den Markenartikel-Herstellern untersagen, innerhalb von fünf Jahren im Umkreis von bis zu 50 Kilometern einen Shop zu eröffnen. Das Wertheimer Outlet-Center liegt in Unterfranken im Grenzgebiet zwischen Baden-Württemberg, Bayern und Hessen und wird von Kunden aus allen drei Ländern genutzt.
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes stammen die Kunden des Factory Outlet Centers Wertheim im Wesentlichen aus einem Umkreis von 100 Kilometern oder nehmen die Einkaufsmöglichkeit an der stark befahrenen Autobahn A 3 auf der Durchreise wahr. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber sofort vollziehbar. Franconia kann beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
Factory Outlet Center sind Verkaufsstätten, in denen Hersteller ihre Markenartikel verbilligt anbieten. Sie werden von einem Betreiber zentral geplant, realisiert und verwaltet und umfassen regelmäßig mehrere Tausend Quadratmeter Verkaufsfläche mit 40 bis über 100 Läden.