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WÜRZBURG
Nach Neonazi-Aufmarsch: Kritik an der Stadtverwaltung
Bengalisches Feuer in Neonazi-Händen sorgt für Ärger in Würzburg (Symbolbild).       -  Bengalisches Feuer in Neonazi-Händen sorgt für Ärger in Würzburg (Symbolbild).
Foto: SymbolThomas Eisenhuth, dpa | Bengalisches Feuer in Neonazi-Händen sorgt für Ärger in Würzburg (Symbolbild).
Wolfgang Jung
Wolfgang Jung
 |  aktualisiert: 16.12.2020 10:55 Uhr

Die Verfassung garantiert gleiche Rechte für alle - auch für Verfassungsfeinde

Kern des Konflikts ist der Artikel 8 des Grundgesetzes, nach dem „alle Deutschen“ das Recht haben, „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich“ zu versammeln. Dieses Recht reicht der Stadtverwaltung zufolge sehr weit.

Die Grüne Jugend kritisiert, die Stadt habe den Neonazis eine „enorm lange und attraktive Route“ genehmigt“. Die Stadt teilt dazu mit, grundsätzlich bestimme der Veranstalter Art, Weise, Zeit und Ort der Demonstration.

Die Neonazis hätten ursprünglich einen fünf Kilometer langen Weg nehmen wollen, auf dem sie das Massengrab am Hauptfriedhof, das Trümmerdenkmal am Main, den Dom und die Residenz passieren wollten. Die Stadtverwaltung habe diese Route „deutlich gekürzt“, unter anderem wegen Sicherheitsbedenken. Mit einem weiteren Kürzen hätte sie, so meint sie, einen Gang vors Gericht riskiert, mit der Gefahr, „dass am Ende eine längere und mehr auf die Innenstadt konzentrierte Strecke zugelassen worden wäre“.

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Demonstranten entscheiden selbst, wie sie demonstrieren. Manchmal aber auch nicht.

Dass die Neonazis in der Kapuzinerstraße bengalisches Feuer abbrennen und anschließend mit brennenden Fackeln weiterlaufen durften, kritisieren DGB und Grüne Jugend ebenfalls scharf. Auch hier verweist die Stadtverwaltung auf das Versammlungsrecht, das Demonstranten die Wahl der Kundgebungsmittel erlaubt. Allerdings habe sie die Zahl der Fackeln und Bengalos aus Sicherheitsgründen beschränkt und zur Auflage gemacht, jedem Fackel- und Bengalohalter einen Ordner zur Seite zu stellen.

In den sozialen Medien tauchte mehrfach die Frage auf, warum Neonazis Pyrotechnik einsetzen dürfen, Fußballfans aber nicht. Die Antwort aus dem Rathaus: Im Stadion gelte die Stadionordnung. Außerhalb des Stadions sei eine Fan-Versammlung nicht durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt.

An diesem Donnerstag befasst sich der Stadtrat mit ihren Vorwürfen, auf Antrag von Sebastian Roth, dem Ratsmitglied von der Linkspartei.

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