Und die Kosten für Rückbau und Endlagerung für den Steuerzahler werden nicht gering sein. Ein Stress-Test-Gutachten kommt auf Werte zwischen 47,5 bis über 300 Milliarden Euro. Angeblich zurückgestellt sollen die Atomkonzerne indes lediglich 37 Milliarden Euro haben. Und das nicht in Geld, sondern gemessen aus den geschätzten Restwerten der dann abzureißenden Kraftwerke. Da bleibt allenfalls Grund und Boden als möglicher Restwert.
Diese Probleme hat nun die Politik scheinbar erkannt und es wurde in den Sommermonaten ein Eilgesetz über eine unbegrenzte Nachhaftungspflicht (Höhe und Zeitdauer) der Atomkonzerne formuliert, allerdings bisher nicht verabschiedet. Nun wurde eine weitere Beratung dieses Gesetzes erst einmal bis Ende Februar 2016 vertagt. Es ist zu vermuten, dass die Atomlobby dieses Gesetz noch entschärfen will. Als sicher aber ist anzunehmen, dass vorher die Ausgliederung der „alten“ Kraftwerke vollzogen wird. Dann hat ein nachher erlassenes Gesetz zur Höhe und Dauer einer Nachhaftung ohnehin keine Bedeutung mehr. Der Bürger muss zahlen. Auch der, der über Jahrzehnte mit dem Risiko des AKW vor seiner Haustüre leben musste.
Hans Schwinger 97525 Schwebheim