Walter bestätigt aber, „dass man in diesem Bereich schon genau nach der Entwicklung der Grundwasserstände schauen muss, damit die Entnahme nicht zu viel wird“.
Mögliche Nutzungskonflikte mit der öffentlichen Wasserversorgung werden bei der Begutachtung von Anträgen auf Brauchwasserentnahmen durch das Wasserwirtschaftsamt geprüft, so Horst Herrmann als zuständiger Wasserfachmann für den Landkreis Würzburg. Die öffentliche Wasserversorgung habe Vorrang. Wichtig sei, dass in diesem Bereich die Grundwasserentnahmen nicht die Grundwasserneubildungsrate übersteigen. Dabei gehe man von einer Obergrenze von 300 cbm Wasserentnahme pro Hektar Fläche jährlich aus. Eine gesicherte Beeinträchtigung der öffentlichen Wasserversorgung gebe es derzeit keine. Die Kontrolle der entnommenen Mengen erfolge über Wasserzähler. Wenn Überschreitungen der vom Landratsamt genehmigten Mengen vorkämen, würde das Wasserwirtschaftsamt dem nachgehen. „Gerade in der letzten Zeit“, so Herrmann weiter, „wurden nicht alle Anträge auf Bohrung eines Brunnens befürwortet. Teilweise wird die Empfehlung ausgesprochen, andere Brunnen mit geringerem Konfliktpotenzial zu nutzen.“