Damals genehmigte der Gemeinderat seine Nebentätigkeit befristet für ein Jahr um dann unter Vorlage von detaillierten Aufzeichnungen über die tatsächliche Art und den Umfang seiner Tätigkeit neu zu entscheiden. Diese Unterlagen lagen nun dem zweiten Bürgermeister vor und wurden von ihm, von der Verwaltung und der Kommunalen Aufsicht des Landratsamtes Würzburg geprüft. Nach den Ausführungen von Geschäftsleiterin Tanja Hamberger ergab diese Prüfung, dass einer Zustimmung und Genehmigung nichts entgegensteht und die Tätigkeiten sowie die Höhe des Einkommens keine Überschreitung darstelle.
Das Bayerische Beamtengesetz hat eine Nebentätigkeit klar geregelt. Es sieht vor, dass der Verdienst aus der Nebentätigkeit des Bürgermeisters 30 Prozent der Bezüge des Bürgermeisters nicht überschreiten darf und eine ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Pflichten nicht behindert wird.