
Das Stichwort „Patientenverfügung“ hat jeder schon mal gehört. Was wird da geregelt?
Spiegel: Hier geht es um den eigenen Willen bei medizinischen Entscheidungen: sollen lebenserhaltende Maßnahmen getroffen oder in welcher Situation nicht mehr getroffen werden. Zu beachten ist, dass man diese mit dem Hausarzt besprechen und eine Kopie des Schreibens bei ihm hinterlegen sollte. Patientenverfügungen sollten individuell formuliert sein. Also Hände weg von Formularen aus dem Internet.
Ein Wort zur finanziellen Sicherheit: Worauf sollte ich dabei achten?
Spiegel: Wir gehen davon aus, dass mit der heutigen Lebenserwartung bei rund 90 Prozent der Ehepaare einer von beiden pflegebedürftig wird.
Moser: Ist ein Aufenthalt in einem Pflegeheim notwendig, liegt man derzeit bei rund 4000 Euro monatlichen Kosten. Etwa 1500 Euro übernimmt die Krankenkasse, der Rest muss über die Rente oder mit dem eigenen Vermögen wie etwa dem Verkauf des Eigenheims bezahlt werden. Um das zu vermeiden, gibt es intelligente Lösungswege, das eigene Vermögen und den Partner zu schützen.
Sein Testament machen, da erschrickt man schon bei der Formulierung. Warum kann ich mich nicht einfach auf die gesetzliche Erbfolge verlassen?
Moser: Bei der gesetzlichen Erbfolge geht das Vermögen immer an eine Erbengemeinschaft. Und es entstehen Auszahlungsansprüche. Für viele Familien ist diese Form der Erbfolge ungeeignet.
Spiegel: Gerade bei Patchworkfamilien passt diese Form in den seltensten Fällen. Mit der Generationenberatung finden wir unter Einsatz von Rechtsexperten die passgenaue Vorsorge für unsere Kunden und Mitglieder.