
Warum betrifft das auch junge Erwachsene?
Moser: Sollte einem volljährigen Kind etwas zustoßen, haben die Eltern keinesfalls automatisch die Möglichkeit, für ihr Kind Entscheidungen zu treffen. Ärzte dürfen die Eltern ohne Vollmacht nicht mal über den Gesundheitszustand des Kindes informieren.
Was haben Sie bei der Generationenberatung alles im Blick. Nur ein Testament genügt ja nicht?
Spiegel: In der Generationenberatung nehmen wir die Kunden an die Hand und begleiten sie durch die vier Säulen der persönlichen Vorsorge im rechtlichen, medizinischen und finanziellen Bereich, das sind: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, finanzielle Absicherung und Testament.
Schauen wir genau drauf: Was kläre ich mit der Vorsorgevollmacht?
Moser: Mit der Vorsorgevollmacht lege ich fest, wer im Notfall für mich handeln soll, gegenüber Behörden und Banken oder wer auf meine Passwörter zugreifen darf. Läuft ein Konto oder Vertrag nur auf einen Ehepartner, kommt der andere schlimmstenfalls nicht an das Vermögen oder die Auszahlung einer Lebensversicherung. Das ist für alle Beteiligten eine extrem belastende Situation, weil Behörden und Banken natürlich helfen möchten, aber nicht dürfen, sofern keine Vorsorgevollmacht getroffen wurde.