In welchem Ausmaß muss Facebook selbst tätig werden, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen? Diese Frage beschäftigte am Montag (15 Uhr) eine Zivilkammer des Landgerichts Würzburg. Am Ende des ersten Prozesstages kam es noch zu keinem Urteil. Ein syrischer Flüchtling hat eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk beantragt, weil ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert wurde. Damit wurde der Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist – was eine klare Lüge war. Die Posts wurden hundertfach geteilt.
Die Tatsachen sind unstrittig, Facebook entfernte die Ausgangs-Beiträge. Der Flüchtling Anas Modamani will aber erreichen, dass Facebook von sich aus auch alle Posts, die den rechtswidrigen Inhalt teilen, finden und löschen muss. Die übliche Vorgehensweise des Online-Netzwerks wäre aber, nur konkret gemeldete Beiträge zu prüfen und zu löschen.
Strittig ist zudem, wie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte verletzen, korrekt an Facebook gemeldet werden müssen. Die normale „Melden“-Funktion, deren Button neben jedem Beitrag zu sehen ist, genügt dafür nach Facebooks derzeitiger Praxis nämlich nicht. Stattdessen müssen Nutzer solche Beiträge über ein Formular im Hilfe-Bereich melden. „Hier werden User an der Nase herumgeführt“, kritisierte der Anwalt von Anas M., Chan-jo Jun, vor dem Prozess. „Melden muss melden heißen.“
In dem Prozess geht es zunächst nur um eine einstweilige Lösung – ob Facebook von sich aus nach einmal gemeldeten rechtswidrigen Inhalten suchen und diese löschen muss oder nicht. Jun hat aber schon angekündigt, im Falle eines Erfolgs ein Hauptsacheverfahren für eine Richtigstellung und Schmerzensgeld anstrengen zu wollen.