Bilder, die der Angeklagte auf facebook parkte, waren dort zum Teil jahrelang zu sehen und zeigen ihn unter anderem in historischer Umgebung vor einem Pkw mit Hakenkreuz-Wimpeln auf den Kotflügeln vorn. Angesprochen fühlten sich davon viele Nutzer mit oft einschlägig-deutlichen, zustimmenden Kommentaren bis zu „Führer, ich besuche dich in der Wolfsschanze“.
Die Wirkung der Bilder unterschätzt
Dafür könne er doch nichts, erklärte der Angeklagte, er habe sich da keine Gedanken gemacht und die Wirkung der Bilder unterschätzt. Dass auch ein Eisernes Kreuz in den facebook-Text eingebaut war, lasse schon eine gewisse Gesinnung erkennen, meinte aber Richter Thomas Behl. Ebenso ging es ihm angesichts einer schwarz-rot-goldenen Flagge mit „Marschieren für Deutschland – Gemeinsam sind wir stark“. Die Aussage wollte der Angeklagte ganz unpolitisch vor dem Hintergrund privater Märsche durch die Republik sehen, die er unternommen hatte. Ausschlaggebend sei, so das Gericht, welchen Eindruck die Beiträge beim objektiven Betrachter hinterlassen.