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WÜRZBURG
Facebook gewinnt Prozess vor Landgericht Würzburg
Urteilsverkündung im sogenannten Facebookprozeß am Landgericht Würzburg. Der Anwalt Chan-Jo Jun und der Sprecher des Gerichts Tobias Knahn kommentieren das Urteil nach der Verkündung.
Foto: Thomas Obermeier | Urteilsverkündung im sogenannten Facebookprozeß am Landgericht Würzburg. Der Anwalt Chan-Jo Jun und der Sprecher des Gerichts Tobias Knahn kommentieren das Urteil nach der Verkündung.
Michael Czygan
 und  Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 15.07.2024 08:52 Uhr

Zwar ist die Erste Zivilkammer des Landgerichts Würzburg überzeugt, dass Modamani auf Facebook verleumdet wird. Allerdings, so der Vorsitzende Richter Volkmar Seipel in der 15-minütigen mündlichen Begründung der Entscheidung, habe Facebook die falschen Anschuldigungen weder „behauptet“ noch „verbreitet“. Das Unternehmen habe sich diese Fake News auch nicht „zu eigen gemacht“. Die Diffamierungen seien „fremde Inhalte der Nutzer des Portals“.

Keine unbegrenzte Verbreitung von Persönlichkeitsverletzungen

Grundsätzlich sei es nicht ausgeschlossen, dass Facebook sich im Fall von schweren Persönlichkeitsverletzungen darum kümmern muss, dass sie nicht unbegrenzt weiter verbreitet werden. Hierbei sei dem Unternehmen auch ein erhöhter Suchaufwand zuzumuten. Allerdings habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine solche Suche nur dann durchgeführt werden muss, „wenn sie technisch ohne zu großen Aufwand realisierbar und damit zumutbar“ sei. Welcher Aufwand im vorliegenden Fall gerechtfertigt ist, müsse im Hauptsacheverfahren entschieden werden, wo dann eventuell auch Gutachter eingeschaltet würden, sagte Seipel. Die Klärung dieser Frage sprenge den Rahmen des Verfügungsverfahrens.

Man könne Facebook „nicht dazu verurteilen, zu verhindern“, dass Modamani künftig nicht mehr mit Verbrechen in Verbindung gebracht wird, sagt Seipel, „das gibt die Gesetzeslage nicht her“. Dafür müssten Rechtsgrundlagen, unter anderem auch auf EU-Ebene, geändert werden. Dafür seien nicht Gerichte zuständig, sondern der Gesetzgeber.

 

Ob Anas Modamani ein Hauptsacheverfahren anstrebt, ist unklar. Der 19-Jährige, der in Berlin lebt, konnte am Dienstag nicht nach Würzburg kommen. Er musste arbeiten – und war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sein Anwalt Chan-jo Jun bedauerte die Entscheidung. Der Gang vors Gericht sei offenbar „kein tauglicher Weg“, um Verleumdungen in den sozialen Netzwerken zu begegnen. Das gültige Recht reiche dazu nicht aus.

Jun: Jetzt ist die Politik gefordert

Jun verlangt schon länger ein Gesetz, das Unternehmen wie Facebook verpflichtet, deutsches Recht einzuhalten und sich nicht hinter eigenen „Gemeinschaftsstandards“ zu verstecken. Eindeutig rechtswidrige Inhalte sollten nach einer Meldung innerhalb von 24 Stunden von den Plattform-Betreibern dauerhaft entfernt werden. Verstöße müssten mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden.

Der Anwalt will derweil selbst nicht weiter für Modamani streiten. „Das waren sehr anstrengende Wochen“, sagt Jun im Gespräch mit der Redaktion. Zum einen hätten ihm „persönliche Angriffe und wahrheitswidrige Behauptungen“ seitens Facebook zugesetzt. Hinzu kämen Bedrohungen. Ein anonymer Anrufer hatte ihn aufgefordert, den Kampf gegen Facebook zu beenden. Tue er das nicht, werde er ihn und seine Familie umbringen.

Facebook begrüßt derweil die Entscheidung des Gerichts. Man freue sich, dass die Kammer die Ansicht teile, „dass die eingeleiteten rechtlichen Schritte hier nicht der effektivste Weg zur Lösung der Situation waren“, sagte ein Sprecher. Inhalte, die von Modamanis Rechtsvertretern „korrekt“ gemeldet würden, werde man weiter blockieren.

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