Von der Größenordnung her war der Ladendiebstahl einer 42 Jahre alten Altenpflegehelferin in einem Kaufhaus eher eine Kleinigkeit: eine Glühlampe, ein Haarclip und ein Mini-Messerchen zum Ladenpreis von 3,59 Euro. Allerdings brachte die Frau zur Verhandlung vor dem Würzburger Amtsgericht bereits sieben Vorstrafen mit, sie verbüßte auch schon Freiheitsstrafen, darunter eine von über zwei Jahren wegen einer Drogengeschichte und eine wegen Schwarz-Fahrens.
„Saublöd gelaufen“, sagte die Angeklagte, was in der Anklageschrift steht, stimme und tue ihr auch wirklich leid, aber sie müsse erklären, wie es dazu kam. Glühlampe, Haarclip und Mini-Messerchen habe sie kaufen und wirklich bezahlen wollen, auf dem Weg zur Kasse habe sie aber dann schnell noch einen Schlafanzug anprobiert. In der engen Umkleidekabine sei, was sich wie ein Vorwurf an die Adresse des Kaufhauses anhörte, keine Ablage gewesen. Sie hätte ihre Ware daher auf den Boden legen müssen, wäre dann vielleicht versehentlich darauf getreten und deswegen habe sie die noch nicht bezahlten Artikel in eine Tüte gesteckt.