
Eine „frohe Botschaft“ hat Michael Deckert zwei Tage vor Heiligabend an die Kindertageseinrichtungen verschickt, die dem Würzburger Diözesan-Caritas-Verband angeschlossen sind. Der Fachbereichsleiter wies auf wichtige Änderungen der Ausführungsverordnung zum „BayKiBiG“ hin. Sie treten zum 1. Januar in Kraft und sollen vor allem für kleine Kindergärten die Personalplanung einfacher machen.
Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz war im August 2005 eingeführt worden und hat sich in der Kinderbetreuung des Freistaats etabliert. Es dient nicht nur der kindbezogenen Förderung, sondern auch der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Mit dem Gesetz wurde als „Praxishandbuch“ eine Ausführungsverordnung erlassen, die AVBayKiBiG.
Fehlzeitenregelung
Die neuesten Änderungen dieser Ausführungsverordnung sind im Oberpleichfelder Kindergarten mit Genugtuung aufgenommen worden. Die „Fehlzeitenregelung“ bei Abwesenheit pädagogischer Kräfte wird vereinfacht. Und endlich wird ein Jahresmittelwert eingeführt. Dafür haben sich Kindergartenleiterin Nicole Münch und Franz Olbrich als Vorsitzender des Trägervereins St. Sebastian stark gemacht.