Sicherheitskonzept wird Pflicht
Gemäß Bayerischem E-Government-Gesetzes (BayEGovG) sind alle bayerischen Behörden spätestens bis Januar 2016 verpflichtet, die Sicherheit der informationstechnischen Systeme angemessen sicherzustellen. Sie werden verpflichtet, ein Informationssicherheitskonzept anzuwenden. Nach Auswertung der Informationen, die Living-Data von der Verwaltung erhalten haben, empfiehlt Markus Bühl, für die Größe der Gemeinde Waldbüttelbrunn die Sicherheitsstufe der Richtlinie VdS 3473.
Geschäftsführerin Tanja Hamberger erläuterte, dass die Verwaltung mit dem momentanen Mitarbeiterstamm es nicht leisten könne, dieses Gesetz umzusetzen. Dafür werde ein Informationssicherheitsbetreuer (ISB) benötigt, der den Aufbau und Betrieb des Sicherheitssystems koordiniert. Zur Kontrolle und Dokumentation reiche es, wenn er an fünf bis zehn Tagen im Jahr in der Verwaltung ist.