Wegweisendes Urteil: Erstmals hat das Bundesverwaltungsgericht einem Kranken den Anbau von Cannabis zur Schmerzlinderung gestattet. Das Urteil wird auch einen Leidensgenossen in Würzburg freuen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat einem schwerkranken Mann erstmals den bisher verbotenen Cannabis-Anbau zu Hause erlaubt. Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, entschieden die Bundesrichter am Mittwoch in Leipzig. (BVerwG 3 C 10.14)
Ausnahmegenehmigung für Cannabis-Anbau
Geklagt hatte ein 52 Jahre alter Mann aus Mannheim, der seit rund 30 Jahren an Multipler Sklerose leidet und zur Linderung der Symptome regelmäßig Cannabis – zwischen drei und vier Gramm pro Tag – konsumiert. Eine Alternative zur Therapie mit Cannabis gibt es aus Sicht seiner Ärzte nicht. Das Gericht entschied, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dem Mann eine Ausnahmegenehmigung für die Kultivierung der Pflanzen erteilen müsse. Bislang waren ähnliche Entscheidungen von niederrangigeren Gerichten – wie im Fall eines schwer kranken Würzburgers – in der praktischen Umsetzungen mehrfach mit hohen Auflagen blockiert worden.