Im Prozess um den Fleischskandal am Coburger Schlachthof hat das Landgericht dem Hauptangeklagten eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Es habe bereits Beratungen im Vorfeld gegeben, sagte Richter Gerhard Amend am Montag. Die Kammer gehe davon aus, dass die übergeordneten Behörden Kontrollen unterlassen haben. Das sei zugunsten der Angeklagten zu werten. Ein Urteil könnte am 22. Mai fallen.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden zwischen 2008 und 2012 im Schlachthof mehr als 20 Tonnen Fleisch illegal verkauft, das zwar nicht gesundheitsgefährdend, aber auch nicht für den menschlichen Verzehr geeignet war. Den Abnehmern sei vorgegaukelt worden, es handle sich um normales Rindfleisch.
Hauptangeklagter ist der Chef eines Fleischverarbeitungsunternehmens am Schlachthof. Er steht wegen Betrugs vor Gericht. Wegen Beihilfe zum Betrug sind der frühere Schlachthofleiter und seine damals als amtliche Tierärztin tätige Ehefrau angeklagt.
Der ehemalige Schlachthof-Chef kann nach Worten Amends ebenfalls mit einer Bewährungsstrafe rechnen, die Tierärztin könnte mit einer Geldstrafe davonkommen. Die Stadt Coburg hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Schlachthof im Sommer 2013 geschlossen.
Zudem sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft Viehhändler und Landwirte betrogen worden, indem das Schlachtgewicht der angelieferten Tiere gefälscht worden sei. Den Schaden beziffert die Anklagebehörde insgesamt auf mehr als 930 000 Euro.
Der Hauptangeklagte wehrte sich am Montag gegen Behauptungen, er habe Ekelfleisch an Metzger und Gastwirte weiterverkauft. Er habe nie Fleisch in Umlauf gebracht, dessen Qualität nicht gut war, sagte er. Detailliert schilderte er die Praxis im Schlachthof, von der auch alle Kontrollinstanzen gewusst hätten. Nach dem Aus am Coburger Schlachthof habe er inzwischen wieder einen neuen Betrieb, viele ehemalige Mitarbeiter und Kunden seien wieder dabei. Das sehe er als Vertrauensbeweis.