Seit vergangenem Jahr ist das Rauchen im Wald bundesweit vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Wer sich nicht daran hält, für den kann es teuer werden: Während beispielsweise für das Anzünden einer Zigarette bis zu 100 Euro fällig werden, kann in Bayern das Grillen im Wald mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro bestraft werden. Wer allgemein eine Brandgefahr herbeiführt, dem droht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Fahrlässige Brandstiftung kann sogar mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
In Marktheidenfeld, Triefenstein, Gemünden, Karlstadt und Lohr (alle Lkr. Main-Spessart) sind offene Feuer – auch in Holzkohlegrills und Feuerschalen – wegen Brandgefahr verboten. Das „Rock am Wald“-Festival in Bütthard (Lkr. Würzburg) am Wochenende findet zwar statt; die Veranstalter haben nach eigenen Angaben jedoch Brandschutzvorkehrungen getroffen und fordern die Gäste auf, keine brennbaren Gegenstände wegzuwerfen.
Neben Brandschutzmaßnahmen treffen die Gemeinden auch Vorkehrungen gegen Wasserknappheit: In Kreuzwertheim (Lkr. Main-Spessart) ist die Wasserentnahme aus allen öffentlichen Brunnen, Flüssen, Bächen, Gräben und Seen nur „durch Schöpfen mit Handgeräten“ erlaubt, heißt es in einer Mitteilung des Marktes. Die Entnahme mit Pumpe oder Schlauch sei verboten. Weil die Trinkwasserzisternen im Grabfeld leer sind, appellieren die dortigen Wasserversorger an die Bürger, Wasser zu sparen und beispielsweise nicht den Rasen zu sprengen oder das Auto zu waschen.