Die BI beklagt unter anderem die ihrer Ansicht nach ungleiche Behandlung von Bürgern und Vorhabensträgern im Verfahren, in dem die Interessen der Autobahndirektion immer höher bewertet worden seien als der Rechtsschutz der Kläger. Schließlich vermisst die BI eine Beweisaufnahme durch das Gericht, wodurch die Bürger gezwungen seien, teure Gutachten vorzulegen, für die sie kein Geld haben und somit ihre Klage zurückziehen müssen - so geschehen in diesem Fall, heißt es in der Mitteilung.
Heute, nachdem der Trog immer mehr Gestalt annehme, sieht sich die BI in ihren Befürchtungen bestätigt, dass mit dieser zumeist offenen Ausbauvariante die Probleme der Lärm- und Schadstoffbelastung eher verstärkt und andere neu geschaffen würden. Genannt werden in der Pressemitteilung die Überschwemmungsgefahr in Heidingsfeld durch die Trogentwässerung in den Heigelsbach und die Auswirkungen der großflächigen Umweltzerstörungen entlang der Ausbaustrecke.