In einem Offenen Brief wendet sich jetzt die Umwelt- und Gesundheitsinitiative Würzburg-Tunnel e.V. (BI) an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Sie möchte so auf die Auswirkungen richterlicher Urteile, besonders jenes des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2011 zum A3-Ausbau bei Würzburg, auf die Bürger hinzuweisen, heißt es in einer Pressemitteilung der BI.
Nach Auffassung der BI seien mit dem Urteil von 2011 gegen den Bau des von ihr geforderten Autobahntunnels die elementaren Rechte der Bürger der Stadt Würzburg auf Unversehrtheit, Gesundheit und den Schutz ihres Lebensraumes missachtet worden.
Das Gericht hatte den Bürgern verwehrt, gegen die zu hohe Schadstoffbelastung durch den A3-Ausbau zu klagen. Diese „Präklusion“ habe der Europäische Gerichtshof inzwischen für rechtswidrig erklärt und so die Auffassung der BI untermauert, dass das damalige Urteil ein Fehlurteil gewesen sei, heißt es weiter.