Sie hat ein abgeschlossenes Studium, sie hat einen Job als Führungskraft, sie hat ein Kind. Eigentlich führt die Angeklagte ein ganz bürgerliches Leben. Aber im Mai rastete sie in einer Diskothek aus.
Ein proppenvoller Club, laute Musik, gute Stimmung, viel Alkohol. Mittendrin eine Gruppe kostümierter junger Leute. Eine 30-Jährige ist als „die Schöne“ aus dem Märchen „Die Schöne und das Biest“ verkleidet. Aber weil das Leben meist nicht märchenhaft ist, entpuppt sie sich nach kurzer Zeit als „Biest“.
Auslöser für den Ausraster blieb ungeklärt
Das Opfer der Frau erzählt im Zeugenstand vor dem Amtsgericht, wo die 30-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist, was damals passiert ist. „Absichtlich geschubst“ habe „die Schöne“ sie, sagt die Studentin. Und deshalb habe sie halt zurückgeschubst. Dann habe die Angeklagte ihr „ein leeres Longdrink-Glas ins Gesicht geschlagen.“ Die Folge: eine Risswunde an der Stirn, eine blutige Nase und eine „leichte Benommenheit“.