Die Schweiz macht mobil gegen den auch in Deutschland als Heckenpflanze beliebten Kirschlorbeer: Ab 1. September darf die invasive Art nicht mehr verkauft, verschenkt oder eingeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass sich die Pflanzen in der Umwelt ausbreiten und Schäden anrichten. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, müssen aber nicht herausgerissen werden.
Der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) aus der Familie der Rosengewächse stammt aus Kleinasien. Er ist immergrün, recht unempfindlich gegenüber Hitze und Trockenheit und wächst schnell meterhoch zu einer blickdichten Wand.
Für heimische Insekten ist Kirschlorbeer aufgrund seiner Giftigkeit weitgehend wertlos, die Blüten bieten Hummeln, Wildbienen und Schmetterlingen nur ein mäßiges Nektarangebot. Auch von größeren Pflanzenfressern wird die Art wegen der enthaltenen Gifte weitgehend gemieden.
Blausäure im Magen
Beim Verzehr der Blätter kann sich im Magen giftige Blausäure entwickeln, wie der botanische Sondergarten Wandsbek erklärt. Er hat den Kirschlorbeer 2013 nach einer Umfrage zur „Giftpflanze des Jahres” gekürt.
„Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen”, hielt die Schweizer Regierung bei ihrem Beschluss zum Verkaufsverbot fest. Sie verbreiten sich oft so stark, dass sie einheimische Pflanzen verdrängen und so Insekten und anderen Arten den Lebensraum oder die Nahrung nehmen.
Der Schaden durch invasive Arten
Nach einem Bericht des Weltbiodiversitätsrats der Vereinten Nationen (IPBES) haben invasive Arten bei 60 Prozent der ausgestorbenen Tier- und Pflanzenarten eine Schlüsselrolle gespielt.
Auf der Schweizer Verbotsliste stehen 31 eingewanderte Pflanzen, darunter auch der Schmetterlingsflieder und der Blauglockenbaum.