Wer von seiner Arbeitskraft lebt, sollte für den Fall abgesichert sein, dass er aus gesundheitlichen Gründen den Job an den Nagel hängen muss. Denn wer so krank ist, dass eine Berufstätigkeit nicht mehr möglich ist, verdient in der Regel auch kein Geld. Hier hilft die gesetzliche Rentenversicherung mit der Erwerbsminderungsrente. Derzeit beziehen rund 1,8 Millionen Menschen eine solche Leistung. Der durchschnittliche Zahlbetrag der Rente liegt in den alten Bundesländern zwischen 512 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung und 771 Euro bei voller Erwerbsminderung. Doch wer hat Anspruch auf eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente?
Was ist der Unterschied zwischen einer vollen und einer teilweisen Erwerbsminderungsrente?
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist nur halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Dafür wird sie bereits gezahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen regelmäßig weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es in der Regel erst bei einem auf unter drei Stunden am Tag gesunkenem Leistungsvermögen. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung soll zusammen mit einer gesundheitlich noch möglichen Teilzeittätigkeit Ihren Lebensunterhalt sichern. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung hingegen soll Ihren Verdienst ersetzen, da Sie nicht mehr in der Lage sind, in einem nennenswerten Umfang zu arbeiten.
Mein Gesundheitszustand hat sich seit Jahren verschlechtert. Im Moment bin ich krankgeschrieben. Ich glaube auch nicht, dass ich wieder arbeiten kann. Was muss ich tun, damit ich eine Rente bekomme?
Um eine Rente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Der Rentenantrag kann im Rahmen einer persönlichen Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder mit Hilfe eines Versichertenberaters aufgenommen werden. Alternativ können Sie sich die notwendigen Formulare auch per Post zusenden lassen oder auf der Internetseite der Rentenversicherung herunterladen. Soll der Antrag durch jemand anderen gestellt werden, benötigt er von Ihnen eine schriftliche Vollmacht. Dem Antrag sollten Sie die vorliegenden medizinischen Unterlagen beifügen.
Ich bin Mitte 50 und beziehe aufgrund einer Erkrankung eine volle Erwerbsminderungsrente. Nun habe ich die Möglichkeit, ein paar Stunden einen Nebenjob anzunehmen. Wird mir dadurch die Rente gekürzt?
Sie dürfen bis zu 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Es spielt keine Rolle, wie hoch Ihr monatlicher Verdienst ist. Bitte beachten Sie, dass Sie nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens hinzuverdienen dürfen – das sind bei voller Erwerbsminderungsrente weniger als drei Stunden am Tag. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie Ihren Rentenanspruch.
Ich bin Jahrgang 1953 und beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Ab Herbst bekomme ich die Regelaltersrente. Wird sie niedriger sein?
Nein, die Regelaltersrente wird mindestens so hoch ausfallen wie die bisherige Erwerbsminderungsrente. Wurden nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderungsrente noch Beiträge gezahlt, kann sie sogar etwas höher sein. Sie werden durch den Wechsel also keine Einbußen haben.
Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente und habe gelesen, dass es bei der Berechnung demnächst Verbesserungen geben soll. Wird sich meine Rente dadurch erhöhen?
Vermutlich nein. Die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD getroffenen Vereinbarungen zu den Erwerbsminderungsrenten werden voraussichtlich nur für Neu-Rentner gelten. Sie als Bestandsrentner profitieren von dieser Neuregelung voraussichtlich nicht. Geplant ist, die sogenannte Zurechnungszeit in einem ersten Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anzuheben. Danach soll sie Jahr für Jahr in weiteren Monatsschritten entsprechend dem Anstieg der regulären Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben werden. Mit der Zurechnungszeit werden Versicherte bei der Berechnung ihrer Rente so gestellt, als ob sie noch weitergearbeitet hätten. Es werden also zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden.
Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Ich verstehe nicht warum. Wer kann mir weiterhelfen?
Die Rentenversicherung bietet hier verschiedene kostenlose Möglichkeiten an. Rat und Hilfe erhalten Sie beispielsweise vor Ort in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung oder bei einem der ehrenamtlich tätigen Versichertenberater. Die Adressen finden Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de oder Sie können sie am gebührenfreien Servicetelefon unter Tel. (0 800) 10 00 48 00 erfragen. Sollten Sie mit der Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Beraten Sie sich mit Ihrem Arzt und begründen sie, warum Sie nicht einverstanden sind.
Ich war bisher abhängig beschäftigt, mache mich aber nun selbständig. Habe ich als Selbständiger auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Voraussetzung für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen, dass Sie mindesten fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert waren. Auch müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben. Wenn Sie als Selbständiger keine Beiträge an die Rentenversicherung zahlen, besteht spätestens nach Ablauf von zwei Jahren kein Versicherungsschutz mehr. Sie könnten sich aber entscheiden, auch als Selbständiger weiter Pflichtbeiträge zu zahlen. Damit bliebe der Versicherungsschutz bestehen. Sie sollten sich vor einer Entscheidung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.