München
Instandhaltung absetzen? Vermieter müssen Geld erst ausgeben
Die Instandhaltung von Haus und Wohnung ist teuer, daher sind die Kosten steuerlich absetzbar. Aber nicht, bevor überhaupt etwas instandgesetzt oder repariert wurde.

Wohnungseigentümer und Vermieter dürfen für die Instandhaltung gesparte Gelder nicht von der Steuer absetzen, bevor sie tatsächlich ausgegeben wurden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Damit hat ein fränkisches Vermieterpaar eine Niederlage vor dem höchsten deutschen Finanzgericht erlitten. Die Eheleute vermieten mehrere Wohnungen und wollten ihre Einzahlungen in die für Instandhaltungen vorgesehene Rücklage als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Nachdem ihr örtliches Finanzamt das verweigerte, zogen sie vor Gericht. Doch schon das Finanzgericht Nürnberg hatte die Klage in der ersten Instanz abgewiesen. Nun scheiterten sie auch vor dem BFH.
Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
14 TAGE GRATIS testen
- Alle Artikel in der App lesen
- Bilderserien aus Mainfranken
- Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
- Jederzeit monatlich kündbar
Sie besitzen ein tägliches Zeitungsabo?
Dann ist der Zugang für Sie gratis.
Ergänzen Sie dazu Ihre Kundennummer nach erfolgreicher Registrierung in der App unter Profil / Daten bearbeiten.