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München
Instandhaltung absetzen? Vermieter müssen Geld erst ausgeben
Die Instandhaltung von Haus und Wohnung ist teuer, daher sind die Kosten steuerlich absetzbar. Aber nicht, bevor überhaupt etwas instandgesetzt oder repariert wurde.
Bundesfinanzhof       -  Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Vermieterehepaars abgewiesen, das seine Zahlungen für die Instandhaltung von der Steuer absetzen wollte, noch bevor Reparaturen anfielen.
Foto: Sven Hoppe/dpa | Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Vermieterehepaars abgewiesen, das seine Zahlungen für die Instandhaltung von der Steuer absetzen wollte, noch bevor Reparaturen anfielen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 01.03.2025 02:48 Uhr

Wohnungseigentümer und Vermieter dürfen für die Instandhaltung gesparte Gelder nicht von der Steuer absetzen, bevor sie tatsächlich ausgegeben wurden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Damit hat ein fränkisches Vermieterpaar eine Niederlage vor dem höchsten deutschen Finanzgericht erlitten. Die Eheleute vermieten mehrere Wohnungen und wollten ihre Einzahlungen in die für Instandhaltungen vorgesehene Rücklage als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Nachdem ihr örtliches Finanzamt das verweigerte, zogen sie vor Gericht. Doch schon das Finanzgericht Nürnberg hatte die Klage in der ersten Instanz abgewiesen. Nun scheiterten sie auch vor dem BFH. 

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