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BERLIN
Zweithandel mit Pauschalreisen
reda
 |  aktualisiert: 13.07.2015 19:02 Uhr

Schnell kann es geschehen. Eine Trennung vom Partner, ein Notfall in der Familie, oder man hat es sich einfach doch noch anders überlegt: Eine gebuchte Reise kann oder soll nicht angetreten werden. Zu Beginn der Hauptreisezeit häufen sich diese Fälle. Ein Ärgernis sind dabei aus Sicht der verhinderten Urlauber die teils enormen Stornokosten. Die können Wochen vor dem Reiseantritt schon 30 Prozent des Reisepreises betragen und erhöhen sich schrittweise bis zum Reiseantritt auf 95 oder gar 100 Prozent.

Internetportale wie Stornopool.de oder Jumpflight.de sehen darin ihre Chance. Sie vermitteln stornogefährdete Pauschalreisen oder Flüge weiter – gegen eine Provision bei Erfolg (bei Stornopool) oder gegen eine Gebühr für ein Inserat (bei Jumpflight).

Denn nicht jeder Reisekunde hat eine Versicherung, und selbst die springt auch nur bei bestimmten Gründen für den Reiserücktritt ein – etwa bei einem Unfall, einer schweren Erkrankung des Versicherten oder dem Tod eines Angehörigen. Es bleibt dann nur die Möglichkeit, die Reise weiterzuverkaufen. „Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt“, heißt es dazu im Gesetz.

Das Potenzial für diesen Zweitmarkt ist eigentlich groß. Im vergangenen Jahr wurden fast 30 Millionen Reisen in einem Reisebüro oder direkt beim Veranstalter gebucht, so die jüngste Analyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR). Offizielle Branchenangaben zur Stornoquote gibt es dabei nicht. Die Firma Stornopool geht davon aus, dass zehn bis zwölf Prozent aller gebuchten Reisen storniert werden.

Meistens erweist es sich als schwierig, Ersatzreisende zu finden. Denn nicht nur das Ziel muss passen, sondern auch die Reisezeit und die Zahl der Gäste. „Doch es gibt zu viele, die sich in ihr Schicksal ergeben“, sagt Stornopool-Inhaber Volker Bornhauser. Sie akzeptierten einfach die Stornogebühren, weil sie von ihrem Recht auf Weiterverkauf nichts wüssten oder sich von komplizierten Geschäftsbedingungen abschrecken ließen.

„Hochumstrittene“ Praktiken

Die Vermittlung werde beispielsweise durch Preisaufschläge erschwert, die einige Veranstalter dem Reiseverkäufer aufbrummten. Die Unternehmen verlangten etwa eine „Differenz zum tagesaktuellen Preis“, die für den Kunden kaum nachvollziehbar sei, erzählt Bornhauser. Bei Reisen nach dem Baukastenprinzip bedeute das unter Umständen Nachzahlungen für alle Bestandteile – Flug, Hotel und sonstiges Programm. Unter solchen Bedingungen sei eine Übertragung des Reisevertrages kaum möglich.

Auch für Beate Wagner, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sind solche Praktiken „hochumstritten“. Bei Pauschalreisen müsse der Veranstalter „in aller Regel einen Ersatzreisenden akzeptieren“ und dürfe nur Kosten für den Umbuchungsvorgang geltend machen.

Stornopool arbeitet auch mit Reisebüros zusammen. Diese müssen nämlich bei einer Stornierung ihre Provision an den Veranstalter zurückzahlen. Werden Reiserücktritt und Stornierung vermieden, behalten sie dagegen das Geld. Klappt der Weiterverkauf, kassiert der Vermittler Stornopool eine Provision von 23,8 Prozent der gesparten Stornogebühren. Wie viel dem Verkäufer unterm Strich bleibt, kann er selbst durch den Preisnachlass bestimmen, den er gewährt: Je günstiger er seine Reise auf dem Portal anbietet, desto größer die Verkaufschancen, desto geringer aber auch sein Vorteil im Vergleich zu einer Stornierung.

 
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