Nicht alle Banken erstatten Verbraucherschützern zufolge ihren Kunden nach den jüngsten BGH-Urteilen zu Unrecht gezahlte Kreditgebühren. „Es gibt ein paar wenige, die vorbildlich zurückzahlen. Viele mauern, viele versuchen, das Urteil wie einen Schweizer Käse auszuhöhlen und irgendwelche Ausnahmen zu finden, warum sie nicht zahlen.“ Das sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller.
Ende Oktober hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kunden auch nach Jahren noch unzulässige Gebühren zurückfordern können. Bereits zuvor hatte sich Karlsruhe mit der bis dahin höchst umstrittenen Frage der Kreditgebühren beschäftigt und zugunsten von Bankkunden entschieden. Nach dem jüngsten Spruch gelten die Rückforderungsansprüche für Extrazahlungen, die zwischen 2004 und 2011 bei der Aufnahme von Krediten geleistet worden waren. Allerdings muss man speziell bei 2004 geschlossenen Verträgen genau auf das Abschlussdatum schauen. Denn hier läuft die zehnjährige Höchstfrist in diesen Tagen ab. Alle andere Betroffenen müssen ihre Ansprüche bis zum 31. Dezember 2014 geltend machen.
Konkret ging es darum, dass Banken neben Zinsen kein gesondertes Bearbeitungsentgelt von ihren Kunden kassieren dürfen. Etliche Verbraucher hatten gegen entsprechende vorgefertigte Klauseln in ihren Verträgen geklagt.
Da das Urteil erst Ende Oktober fiel, ist die Zeit also knapp. „Die Jahres-Endrally, die an der Börse ja ganz witzig sein mag, ist sowohl für die Banken und Institute wie für die Verbraucher schlicht eine Zumutung“, betonte Deutschlands oberster Verbraucherschützer Müller. Hier sei eine gesetzliche Änderung nötig, die mehr Zeit einräume.
Zinsen unterschlagen
Die Deutsche Kreditwirtschaft als Dachverband der fünf Bankenverbände betonte auf Anfrage, die Institute berücksichtigten natürlich die geltende Rechtslage und passten sich der laufenden höchstrichterlichen Rechtsprechung an. Zudem hätten viele Banken bereits vor den BGH-Entscheidungen mit ihren Kunden in Kontakt gestanden, um das Anliegen einvernehmlich zu regeln. Man gehe zudem davon aus, dass berechtigte Ansprüche entsprechend erfüllt würden.
Wie groß das Volumen der Rückforderungen ist, konnte die Kreditwirtschaft nicht sagen. Müller schätzt es auf rund zehn Milliarden Euro.
Die Stiftung Warentest sieht das Problem ähnlich wie der Verbraucherschützer und verweist auf Tücken im Detail: „Mitunter wird zwar die Bearbeitungsgebühr erstattet, nicht aber die dafür fällig gewordenen Zinsen, die laut dem BGH auch fällig werden“, erläuterte Christoph Herrmann, Rechtsexperte der Stiftung Warentest.