
An den Aktienbörsen könnte bald ein Tempolimit gelten – und zwar für Supercomputer. Denn Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble möchte mit einem neuen Gesetz eine ganze Branche an die Kandare nehmen: die sogenannten Hochfrequenzhändler. Diese geben mit extrem schnellen Computern und komplexen Rechenmodellen am Markt immer mehr den Takt vor. Im Bruchteil von Sekunden erzielen sie so fantastische Deals – oder bringen ganze Börsen ins Wanken.
So wie im Mai 2010. Seinerzeit war der Dow Jones Industrial innerhalb von wenigen Minuten um beinahe 1000 Punkte in die Tiefe gestürzt, hatte sich dann aber rasch wieder erholt. Bei solch abrupten Kursstürzen kann der Privatanleger einen Totalverlust erleiden, wenn er in Finanzprodukte wie etwa Hebelzertifikate investiert hat, die ab dem Unterschreiten eines bestimmten Indexstandes oder Kurses automatisch wertlos werden – selbst wenn das Börsenbarometer oder die Aktie schnell wieder nach oben ausschlagen sollte. Die Hochfrequenzhändler werden verdächtigt, solche Blitzcrashs zwar nicht ausgelöst, aber mit ihren Ordergrößen verstärkt zu haben. Aber nicht nur deshalb stößt der Hochfrequenzhandel vor allem bei Anlegerschützern auf Bedenken: „Es ist unfair, wenn ein Marktteilnehmer einen anderen wegen der technologischen Überlegenheit der eingesetzten Computersoftware übervorteilen kann“, sagte Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).
Und in der Tat: Der technologische Vorsprung der Maschinen ist frappierend. So bestimmen die Computer innerhalb von Milliardstelsekunden, ob sie Aktien kaufen oder verkaufen wollen. Sie vergleichen die Kurse an unterschiedlichen Handelsplätzen und nutzen minimale Preisunterschiede aus. Der normale Privatanleger bleibt außen vor. Im Raum steht auch der Vorwurf, dass Hochfrequenzhändler große institutionelle Anleger unfair austricksen und damit deren Privatkunden schaden. So werden beispielsweise die Auftragsbücher der Börsenbetreiber ausgespäht und nach versteckten, großen Ordern durchsucht. Besonders benachteiligt seien dabei Anteilseigner von Aktienfonds, sagte Bundesbank-Vorstand Joachim Nagel dem Magazin „Wirtschaftswoche“. Anleger könnten finanzielle Einbußen erleiden, weil Fonds durch Hochfrequenzhändler Nachteile hätten – etwa dann, wenn ihre Aktienfonds am Markt zu teuer einkaufen, weil die Computer ihre Aufträge entdeckt und vor ihnen zugeschlagen haben.
Aller Kritik zum Trotz greifen die superschnellen Computer immer weiter um sich. In den USA soll ihr Anteil am Aktienhandel Schätzungen zufolge bereits bei 70 Prozent liegen. In Deutschland beträgt die Quote nach Schätzungen der Bundesbank etwa 40 Prozent. Insofern verwundert es nicht, dass Finanzminister Schäuble Ende Juli einen Gesetzentwurf zum Thema vorlegte. Demnach müssen die im Hochfrequenzhandel tätigen Firmen ihre Systeme künftig so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Bestraft werden sollen die „nicht auf einen Geschäftsabschluss gerichteten Handelsaktivitäten, die das Funktionieren der Handelssysteme stören oder verzögern oder andere Handelsteilnehmer täuschen“. Die Reaktionen auf den Vorstoß von Schäuble fallen eher verhalten aus. So spricht sich der Fondsverband BVI für eine stärkere Regulierung des Hochfrequenzhandels aus. Die Deutsche Börse indes weist darauf hin, dass sie einige der bislang diskutierten Maßnahmen zur Bändigung des Hochfrequenzhandels schon umgesetzt hätte. So können an der Deutschen Börse pro Leitung maximal 150 Aufträge pro Sekunde ins System geschickt werden. Zudem gebe es eine Notbremse: Im Extremfall kann ein Handelsteilnehmer per Knopfdruck komplett abgeschaltet werden.