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BERLIN
Strengere Regeln für Selbstanzeige
reda
 |  aktualisiert: 24.09.2014 18:47 Uhr

Die Bundesregierung macht Ernst mit den ab 2015 geplanten schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige reuiger Steuerbetrüger. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, um die von Bund und Ländern vereinbarten strengeren Vorgaben umzusetzen. In Teilen wurden aber ursprüngliche Pläne bei der strafrechtlichen Verjährungsfrist wieder entschärft.

Die neuen Regeln sind ein Grund, dass sich die Zahl strafbefreiender Selbstanzeigen im ersten Halbjahr 2014 gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt hat. Etliche Steuerbetrüger legen ihr ins Ausland geschleustes Schwarzgeld auch deshalb offen, weil immer mehr Staaten Anleger auffordern, reinen Tisch zu machen.

Für geständige Steuerbetrüger wird es ab Januar 2015 deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. So sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50 000 auf 25 000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen.

Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100 000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein Zuschlag von fünf Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden.

Der Kabinettsentwurf sieht - entgegen ursprünglicher Pläne - aber keine Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei „einfacher“ Steuerhinterziehung mehr vor. Die Rede ist nun weiterhin von fünf Jahren. Unabhängig davon bleibt es nach Angaben aus der Koalition aber bei der Ausdehnung des Offenlegungszeitraums des Betrügers auf zehn Jahre als Voraussetzung einer wirksamen Selbstanzeige. Der Referentenentwurf sah dagegen noch vor, dass die strafrechtliche Verjährungsfrist in allen Fällen der Steuerhinterziehung zehn Jahre beträgt. Begründet wurde die eigentlich geplante Änderung auch damit, dass ein Gleichklang zwischen strafrechtlicher Verjährungsfrist und Festsetzungsfrist hergestellt sei. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte: „Mit den noch einmal verschärften Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige ist klar: Steuerhinterziehung kann nur unter besonderen Voraussetzungen und in sehr engen Grenzen straffrei bleiben.“

 
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