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KARLSRUHE
Streit um stille Reserven der Allianz
Der BGH hat die Klage gegen Zinsberechnung von Lebensversicherungen abgewiesen.
Foto: dpa | Der BGH hat die Klage gegen Zinsberechnung von Lebensversicherungen abgewiesen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.02.2015 18:48 Uhr

Ein Rentner ist mit einer Klage gegen die Berechnung der Zinsen bei seiner Lebensversicherung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Das Gericht wies seine Revision am Mittwoch in Karlsruhe als unbegründet zurück. Der 71-Jährige hatte den Allianz-Konzern verklagt. In dem Verfahren ging es um die Frage, wie die Versicherer die Beteiligung ihrer Kunden an Überschüssen und den sogenannten Bewertungsreserven im Detail regeln, wenn die Versicherungspolice abgelaufen ist (Az.: IV ZR 213/14).

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