Ob die Konkurrenz von Wörterbuchverlag Langenscheidt ungestraft die Farbe „Gelb“ verwenden darf, bleibt vorerst ungeklärt: Nach seiner Verhandlung am Mittwoch über diese Frage, will der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil erst im September verkünden. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Dem BGH liegt eine Klage Langenscheidts gegen seinen Konkurrenten Rosetta Stone vor. Der verwendet unter anderem beim Internetauftritt und in der Werbung einen gelben Farbton. Langenscheidt hat sich 2010 die Farbmarke „Gelb“ für seine zweisprachigen Wörterbücher eintragen lassen und macht eine Verletzung seiner Markenrechte geltend.
Der Verlag hat Rosetta Stone auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt und vor dem Oberlandesgericht Köln 2012 recht bekommen: Kunden könnten meinen, die Sprachsoftware stamme von Langenscheidt. Rosetta Stone ging in Revision und beantragte die Löschung der Langenscheidt-Farbmarke. Ob das Bundespatentgericht das zu Recht ablehnte, prüft der BGH in einem zweiten Verfahren.
Einen Streit um die Farbe „Rot“ tragen unterdessen die deutschen Sparkassen mit der spanischen Bank Santander aus (wir berichteten). In diesem Fall bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass sich ein Unternehmen eine konturlose Farbe als Marke schützen lassen kann.