Der Springer-Verlag hat im Rechtsstreit um die 2006 gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen späten Sieg über die Medienwächter errungen. Die von den Landesmedienanstalten eingesetzte Kommission zur Medienfusionskontrolle (KEK) und die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) hätten dem Medienhaus die Unbedenklichkeitserklärung nicht verweigern dürfen, entschieden die Münchner Richter und korrigierten damit die Rechtsprechung früherer Verfahren.
Die KEK habe damals den ihr zustehenden Handlungsspielraum „in mehrfacher Hinsicht überschritten“, heißt es in dem Urteil. So sei etwa für die Frage, ob die Veränderung der Beteiligung an dem Münchner TV-Konzern medienrechtlich unbedenklich sei, der geplante Gesamtzuschaueranteil entscheidend. Der habe 2006 für die Sender Sat.1, ProSieben, Kabel 1, N24 und 9Live zusammengenommen aber nur bei 22,06 Prozent gelegen und damit unter dem Schwellenwert von 25 Prozent.
Springer hatte seine Übernahmepläne damals begraben, zum Zuge kamen die Finanzinvestoren KKR und Permira.