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KARLSRUHE
Schwarzarbeiter haften nicht
Schwarzarbeiter haften nicht
Von dpa-Korrespondentin Diana Niedernhöfer
 |  aktualisiert: 01.08.2013 18:24 Uhr

Der Handwerker schien günstig zu sein. Außerdem kannte man sich. Also beauftragte die Hausbesitzerin den netten Nachbarn, die Hausauffahrt zu pflastern. Die 1800 Euro dafür bekam er bar auf die Hand – ohne Rechnung oder Umsatzsteuer. Doch das böse Erwachen kam, als die Auffahrt sackte. Sie war im wahrsten Sinne des Wortes auf zu viel Sand gebaut, stellten die Gerichte hinterher fest. Bei Schwarzarbeit hat man jedoch keinen Anspruch auf Nachbesserung, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) und wies die Klage der Hausbesitzerin am Donnerstag endgültig ab. Denn der Vertrag zwischen den beiden ist rechtlich betrachtet nicht gültig. Das Urteil betrifft vor allem den privaten Bereich der Schwarzarbeit, der nach Ansicht von Experten einen nicht unerheblichen Teil der sogenannten Schattenwirtschaft ausmacht.

Mit diesem Urteil stärkt der BGH das legal arbeitende Handwerk und macht Schwarzarbeit ein Stückchen unattraktiver. Das ist nicht nur nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Handwerkes so, der triumphierte. „Wir wollen keine Schwarzarbeit“, brachte der Verband seine Haltung auf den Punkt. Auch nach Einschätzung des Ökonomen Bernhard Boockmann vom Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) wird Schwarzarbeit durch das Urteil unattraktiver. Die Rechtssicherheit, die alle Beteiligten bei legalen Verträgen genössen, fiele jetzt weg. Denn bei einem Auftrag, bei dem Umsatzsteuer und Sozialabgaben abgeführt werden, kann der Auftraggeber bei schlechter Arbeit Nachbesserung verlangen oder etwa auch, dass er weniger bezahlen muss. „Das Urteil unterstützt die Bekämpfung von Schwarzarbeit“, teilten Boockmann und Schattenwirtschaftsexperte Friedrich Schneider von der Universität Linz nach dem Urteil mit. Die sogenannte Schattenwirtschaft kostet den Staat nach Modellrechnungen jährlich Milliarden. So beziffern Boockmann und Schneider das Volumen der Schattenwirtschaft jährlich auf 340 Milliarden Euro, das sind 13,2 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Darin enthalten sind auch die schweren Fälle, in denen Arbeiter illegal beschäftigt werden. Mit seinem Urteil änderte der BGH auch seine bisherige Rechtsprechung. Denn das Gericht hatte 2008 entschieden, dass Handwerker bei Schwarzarbeit für schlechte Arbeit haften. Die Entscheidung galt jedoch für die Rechtslage vor dem 2004 eingeführten Schwarzarbeitergesetz.

Schwarzarbeit: Die Grauzone ist groß

Wenn ein Handwerker ohne Rechnung arbeitet, dann ist das Schwarzarbeit. Aber was ist mit dem Nachbarn, der Fliesenleger ist und abends hilft? Oder mit dem Schwager, einem Klempner? Übernehmen sie Bauarbeiten oder Reparaturen am Haus, ist das Schwarzarbeit, wenn sie dafür etwas bekommen. Denn für die Frage, wo Gefälligkeit aufhört und Schwarzarbeit anfängt, ist entscheidend: „Geht es um das Helfen oder ums Geld?“, erläuterte Martin Schafhausen, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Schwarzarbeit ist es ganz sicher, wenn Gewerke errichtet werden“, sagt der Rechtsanwalt. Immer da, wo für Leistung eine Gegenleistung versprochen werde, müsse abgerechnet und an die Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge gedacht werden.

Und wenn die Gegenleistung ein Essen statt einer Bezahlung in Scheinen ist? „Ist es mal eine punktuelle Geschichte, und man zeigt sich dankbar durch ein Essen, ist das in aller Regel unproblematisch“, sagt Schafhausen. Die Grenze zur Schwarzarbeit werde überschritten, wenn der Nachbar mit größerem Aufwand das Auto repariert. Die Folgen solcher Schwarzarbeit können schwerwiegend sein: „Ich mache mich strafbar, das ist Steuerhinterziehung.“ Im Ernstfall müssen Steuern und Sozialabgaben nachbezahlt werden. text: dpa

Risiko Pfusch am Bau: Privatleute haben bei schlecht ausgeführter Schwarzarbeit keinen Anspruch auf die Beseitigung der Mängel.
Foto: dpa | Risiko Pfusch am Bau: Privatleute haben bei schlecht ausgeführter Schwarzarbeit keinen Anspruch auf die Beseitigung der Mängel.
 
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