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BRÜSSEL
Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude
Von unserem Korrespondenten Detlef Drewes
 |  aktualisiert: 09.07.2013 19:13 Uhr

Damit die schönsten Wochen des Jahres nicht in einem Alptraum enden, will Brüssel den Schutz von Selbstbuchern via Internet deutlich erhöhen. 120 Millionen Europäerinnen und Europäer bestellen inzwischen ihr komplettes Ferien-Arrangement via Mausklick. Doch nur die wenigen, die schon einmal einen Reinfall erlebten, wissen, dass sie nahezu ungeschützt sind, wenn etwas nicht wie geplant läuft. „In den 1990er Jahren wählten die meisten Bürgerinnen und Bürger für ihren Urlaub ein fertiges Pauschalangebot aus dem Katalog aus und buchten die Reise in einer Agentur in ihrer Nähe“, sagte Justizkommissarin Viviane Reding am Dienstag in Brüssel. „Aber die Zeiten haben sich geändert, wir müssen die Regeln dem Markt anpassen.“

Es geht um Dienstleistungen der großen Reise-Portale wie Expedia, Opodo und andere. Hier stellt sich der Kunde Flug, Hotel und Mietwagen zu einem individuellen Urlaub zusammen. Er merkt dabei aber häufig nicht, dass er zwischenzeitlich auf Partnerseiten unterwegs ist, so dass die Grenzen zwischen dem Reise-Veranstalter, dem Beförderer und dem Vermittler „vermischt werden“. Für die Haftung hat das bisher gravierende Folgen.

Nun soll klargestellt werden, dass „der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung sämtlicher Vertragsleistungen verantwortlich ist“, heißt es in dem Kommissionsvorschlag. Zuschläge sollen strenger kontrolliert werden und dürfen am Ende den Gesamtpreis um höchstens zehn Prozent übersteigen. Entsprechend müssen nachträgliche Preissenkungen an den Verbraucher weitergeben werden. Die Haftung muss nach den Vorstellungen Brüssels europaweit geregelt werden, damit sich Veranstalter in mehreren Mitgliedsstaaten nicht länger mit Hinweis auf national unterschiedliche Regeln rausreden können. Schadensersatz will die Kommission nicht nur bei sachlichen Mängeln, sondern auch bei „immateriellen Schäden“ zulassen – also entgangener Urlaubsfreude.

Außerdem sollen die Reiseveranstalter im Internet gezwungen werden, einen Ansprechpartner zu benennen, der für Beschwerden oder Ansprüche zuständig ist und dem Kunden als Anlaufstelle dient. Den Unternehmen verspricht die EU-Kommission eine Befreiung von bürokratischen Auflagen. 1990, im Jahr der ersten Richtlinie zur Regelung von Pauschalreisen, hatte man die Veranstalter noch zum Druck von Katalogen verpflichtet, damit die Kunden Angebote auch schriftlich vorliegen haben.

„Wenn sich die Menschen bei der Buchung von individuellen Pauschalreisen sicher fühlen, kann die Branche noch schneller und weiter wachsen“, zeigte sich Industriekommissar Antonio Tajani überzeugt. Schon heute sei der Fremdenverkehr mit 1,8 Millionen Unternehmen in der EU und 9,7 Millionen Arbeitsplätzen eine der wichtigsten Wachstumsbranchen überhaupt. Ob die Reform nun allerdings auch kommt, ist noch unklar. Die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament müssen zustimmen. Und das hat schon bisher nicht geklappt. Denn einen gleichlautenden Vorstoß hatte die Kommission schon einmal vor vier Jahren präsentiert – ohne Erfolg.

 
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