Die Diagnose stimmt. Um eine europäische Bankenunion fertigzustellen, gehört eine gemeinsame Einlagensicherung dazu – neben einer effizienten Aufsicht, zusätzlich zu den bereits erlassenen Haftungsregeln und als Ergänzung zu dem Rettungsfonds der Banken. Doch über den nächsten Schritt scheiden sich die Geister: Bisher wollte Deutschland aus guten Gründen die bereits bestehende Einlagensicherung vor allem der Sparkassen, Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken unangetastet lassen – zumindest so lange, bis die Geldinstitute in den anderen Mitgliedstaaten ihre immer noch bestehenden Risiken beseitigt haben.
Scholz sieht die Lösung in einer Rückversicherung, die erst einspringt, wenn die nationalen Gelder zur Stützung einer Bank aufgebraucht sind. Bis zu diesem Punkt soll es „Finger weg von dem Geld in den Mitgliedstaaten“ heißen. Optimistisch gesehen mag man das Rückversicherung nennen, pessimistisch beurteilt bleibt es eine zu früh beginnende Teilhaftung. Diese kann aber nicht funktionieren, weil – Scholz selbst beschreibt diese Lage sogar ziemlich deutlich – es grundlegende Unterschiede zwischen den beteiligten Staaten gibt.
Nationale Risiken hätten längst beseitigt werden können
Dazu zählten Eigenheiten im Abgabenrecht mit differierenden Sätzen zur Körperschaftssteuer und weiteren Feinheiten mit großer Wirkung. Spätestens an diesem Punkt muss man sich fragen, warum die Finanzminister der Eurogruppe eigentlich so sehnlich darauf warten, dass die Bundesrepublik ihren zugegebenermaßen strikten Widerstand aufgibt, während sie doch längst ihre nationalen Risiken hätten beseitigen können. Oder zumindest dort einen Einstieg zu schaffen. Denn der Grundsatz, den die Gemeinschaft aus der Banken- und Finanzkrise gezogen hat, bleibt ja richtig: Nicht der Steuerzahler muss Geldinstitute im Ernstfall retten, sondern diese haben selbst vorzusorgen.
Aber dann eben auch nur für jene Häuser, für deren Geschäftsgebaren sie mit in Haftung genommen werden können. Wer unsolide wirtschaftet oder hohe Risiken durch unüberlegte Investitionen auf sich nimmt, darf dies nicht im Vertrauen darauf tun können, dass seine Bank anschließend mit Gemeinschaftsgeld wieder aufgepäppelt wird. Scholz löst die eigentlich banale Frage, ob man zuerst die Risiken beseitigen und dann die Einlagensicherung vergemeinschaften soll, deshalb nicht. Er versucht sie durch einen Mittelweg zu lösen, bei dem viele Gefahren ignoriert werden.