Der Krankenhausbetreiber Rhön-Klinikum kann wie beschlossen 1,7 Milliarden Euro aus dem Klinikverkauf an Fresenius an seine Aktionäre ausschütten. Dies geschieht durch den Rückkauf eigener Anteilsscheine – eine Klage gegen einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung vom Juni ist nun vom Tisch. Die Riebeck-Brauerei und die Rheintex Verwaltungs AG stimmten einem Vergleichsvorschlag mit Rhön zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg erließ nach Angaben eines Sprechers am Dienstag einen entsprechenden Beschluss. Rhön will mit dem Aktienrückkauf eine Kapitalherabsetzung erreichen, um das Unternehmen nach dem Klinikverkauf anzupassen.
Das Grundkapital kann sich dadurch mehr als halbieren. Nun soll der Kapitalherabsetzungsbeschluss im Handelsregister eingetragen werden. Über die Konditionen für den Aktienrückkauf will Rhön gesondert informieren. Die Klage gegen die Wahl von Ludwig Georg Braun als Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung 2014 läuft allerdings weiter. Für die Anteilseigner, vor allem die Großaktionäre, kann der Rückkauf steuerlich vorteilhafter sein als die Ausschüttung einer Sonderdividende. Spannend ist nun, wie sich die Großaktionäre verhalten.
Derzeit ist laut der Internetseite des Unternehmens der Eigentümer des Medizintechnikherstellers B. Braun, Ludwig Georg Braun, mit 15,1 Prozent beteiligt, Rhön-Gründer Eugen Münch mit 7,4, seine Frau Ingeborg mit 5,0 sowie der Hamburger Klinikbetreiber Asklepios mit 5,0 (Stand Ende August). Sollte eine Partei ihre Aktien nicht oder nur in Teilen zum Rückkauf anbieten, würde automatisch ihr Anteil steigen. So könnten verschiedene wichtige Schwellen überschritten werden bis hin zum Pflicht-Übernahmeangebot an alle Aktionäre. Der Gesundheitskonzern Fresenius hatte für drei Milliarden Euro 40 Rhön-Krankenhäuser gekauft. Der Deal aus dem September 2013 wurde im Februar genehmigt.