
Der Hamburger Designer Thomas Horn hat keine Angst vor großen Namen: Er hat einen Pudel auf T-Shirts gebracht, der so aussieht wie das Logo des Sportartikelkonzerns Puma, und damit dessen Zorn auf sich gezogen. Das Unternehmen im fränkischen Herzogenaurach setzt sich am Donnerstag auch vor dem Bundesgerichtshof durch: Horn darf nach einem Urteil der BGH-Richter seinen Pudel nicht als eigene Marke eintragen. Hier wiege das Eigentumsrecht des etablierten Markeninhabers höher als die Kunstfreiheit.
„Damit werden wir uns nicht abfinden“, sagt der 62-jährige Horn nach der Urteilsverkündung. „Wir gehen weiter bis zum Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof.“ Er könne nicht nachvollziehen, dass ein Künstler für sein Werk nicht ebenso einen Markenschutz erhalten könne wie ein großes Unternehmen.
Es stehe dem Beklagten frei, sein Design als Künstler publizistisch zu verwenden, etwa in einer Satire-Zeitschrift, sagt der Leiter der Puma-Markenabteilung, Neil Narriman. Wenn aber weiter T-Shirts mit diesem Logo verkauft würden, werde Puma wegen Markenverletzung dagegen vorgehen.
Wortanfang und Schrifttyp von Puma und Pudel seien identisch, analysiert der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher in der Verhandlung. Auch die Körperhaltung der springenden Tiere stimme überein. „Die Silhouette des springenden Pumas weist deutliche Unterschiede zur Silhouette des in ähnliche Richtung springenden Pudels auf.“ Gleichwohl sei es für Verbraucher naheliegend, eine „gedankliche Verknüpfung“ zum Puma-Logo herzustellen.
Horns Anwalt Axel Rinkler räumt das ein: „Es ist ja gerade Teil einer Persiflage, dass an ein bestehendes Werk erinnert wird.“ Die T-Shirts mit dem springenden Pudel machten sich auf die gleiche Weise über ein Vorbild lustig wie ein Kabarettist, sagt Rinkler und fragt, ob es in dem Fall um „eine Art Parodieverbot“ gehe.
Streit um Blau, Rot und Gelb
Anders gelagert ist der Rechtsstreit zwischen dem Beiersdorf-Konzern mit seiner Nivea-Farbmarke Blau und dem Konkurrenten Unilever, der mit Blick auf seine Dove-Produkte die Löschung dieser Farbmarke erreicht hat. BGH-Richter Büscher wirft die Frage auf, ob das Bundespatentgericht in seinem Urteil von 2013 nicht zu strenge Maßstäbe angelegt habe.
„Der BGH hat zuletzt die Farbmarke gestärkt“, erklärt der Markenrechtsanwalt Georg Jacobs von der Hamburger Wirtschaftskanzlei Heuking mit Blick auf ein BGH-Urteil vom Oktober 2014 zugunsten des Wörterbuchverlags Langenscheidt und seiner Farbmarke Gelb. „Aber die juristische Bewertung befindet sich noch im Fluss. Das ist ein tastender Prozess, jedes Urteil ist ein weiteres Puzzleteil für das Gesamtbild.“
Zu Beginn der Verhandlung zeigt sich Richter Büscher allerdings auch bemüht, die Erwartungen von Markenrechtlern zu dämpfen, dass der BGH zum zweiten Mal in kurzer Zeit die Geltung einer Farbmarke bestätigen könnte. „Der Senat geht davon aus, dass abstrakten Farben im Allgemeinen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt“, sagt Büscher. Und angesichts der begrenzten Verfügbarkeit von Farben müssten hier auch die Interessen von anderen Marktteilnehmern beachtet werden. Der Richter deutet auch an, dass Farbmarken eher für eng abgegrenzte Märkte anerkannt werden könnten als für umfangreiche Produktgruppen wie die Körper- und Schönheitspflege.
Der Schutzbereich für Farbmarken sollte sehr eng gefasst werden, die Anforderungen dafür sollten sehr hoch sein, sagt auch der Markenrechtler Carsten Albrecht von der Kanzlei FPS in Hamburg, der im Streit um die gelbe Langenscheidt-Farbe einen Konkurrenten vertreten hatte.
„Aus meiner Sicht kommen die Interessen anderer Marktteilnehmer und der Allgemeinheit bei der Anerkennung von Farbmarken zu kurz. Das führt dann schnell zu einer übertriebenen Monopolisierung der Farbe.“
Die Entscheidung zur Farbmarke Blau will der BGH erst am 9. Juli verkünden. Bis dahin dürfte es auch eine Entscheidung zur Farbmarke Rot geben: Im Streit zwischen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der spanischen Bank Santander hat das Bundespatentgericht den Parteien bis Ostern Zeit für einen Vergleich gegeben. Sollte keine Einigung zustande kommen, will das Gericht einen Beschluss verkünden.