Zwei Jahre nach Anklageerhebung und einem gescheiterten Prozessauftakt vor einem Jahr stehen drei ehemalige Topmanager des früheren Billigstromanbieters Teldafax vor Gericht. Sie müssen sich vor der Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts verantworten. Hunderttausende Kunden wurden geschädigt, weil sie Teldafax Vorauszahlungen für die Lieferung des vermeintlich günstigen Stroms und Gas geleistet hatten. Ob sie ihr Geld jemals wiedersehen, steht in den Sternen.
Die Verteidiger der Angeklagten hatten zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr die Zuständigkeit des Gerichts infrage gestellt. Wegen Überlastung der Gerichte war zuvor eigens für den Teldafax-Prozess eine Hilfskammer eingerichtet worden. Am zweiten Verhandlungstag erklärte sich diese als nicht zuständig für den Fall – auch um keinen Revisionsgrund zu schaffen.
Konkret geht es um Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrug und Bankrotthandlungen, wie das nicht ordnungsgemäße Führen der Geschäftsbücher. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht den drei Angeklagten eine Freiheitsstrafe von über fünf Jahren.
Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren die Teldafax Holding sowie deren Töchter Teldafax Services und Teldafax Energy bereits Mitte 2009 zahlungsunfähig. Auch wenn zwischenzeitlich Liquidität zur Verfügung stand, habe sich an der Lage der permanenten Unterdeckung nichts geändert, heißt es in der Anklageschrift. Trotzdem habe es der Vorstand nach Bekanntwerden der Insolvenzreife versäumt, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies geschah erst im Juni 2011.
Dies lässt sich derzeit nicht sagen, denn das hängt nicht vom Ausgang des Strafverfahrens, sondern der Höhe der Insolvenzmasse ab. Und die steht bisher nicht fest. Erst wenn Insolvenzverwalter Biner Bähr sie benennen kann, lassen sich Quoten festlegen, nach denen die Geschädigten bedient werden. Nach Bährs Angaben sollen mehr als eine halbe Million Kunden betroffen sein. Bei den meisten Privatkunden liegt der Schaden im dreistelligen bis vierstelligen Bereich. Bähr macht derzeit keine Angaben zum Stand des Verfahrens.
Im Fall eines Schuldspruchs dürfte im Prinzip die Aussicht steigen, Schadenersatzklagen durchsetzen zu können. Aber die Vermögenslage der Manager wird kaum ausreichen, um die Forderungen zu bedienen. Bei einem Schaden von insgesamt 500 Millionen Euro – das war die vorläufige Schätzung des Insolvenzverwalters – werden die vielen Gläubiger vermutlich große Abstriche machen müssen.
Mit der Öffnung der Strommärkte setzten die Manager von Teldafax mit Billigangeboten auf einen schnellen Markterfolg. Die günstigen Tarife finanzierte das Unternehmen mit den Vorauszahlungen einer immer größeren Zahl von Neukunden. Verluste wurden bewusst in Kauf genommen, Strom wurde unterhalb der Einkaufspreise verkauft. Bähr stellte auf der ersten Gläubigerversammlung klar: „Hier haben Leute versucht, mit dem Unternehmen Geld zu verdienen auf Kosten anderer.“
Zu Beginn der Liberalisierung des Strommarkts wurde das Geschäft noch von wenigen Energiekonzernen und lokalen Stadtwerken dominiert. Andere Branchen wie die Telekommunikation hatten gezeigt, welche Preissenkungsspielräume möglich sind. Das Interesse an Billigtarifen war entsprechend hoch. Das Problematische im Fall Teldafax: Diese Billigtarife basierten auf Vorauszahlungen.
Bundesnetzagentur und Verbraucherschützer warnen schon seit langem vor Tarifen mit Vorauszahlung bei einem Wechsel des Stromanbieters. Geht das Unternehmen pleite, ist es für die Kunden schwierig, an ihr Geld zu kommen. Im vergangenen Jahr war auch der Billigstrom-Anbieter Flexstrom, der ebenfalls sein Geschäftsmodell auf Vorkasse-Tarife aufgebaut hatte, zahlungsunfähig geworden. Hier sollen 800 000 Kunden geschädigt worden sein.