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ERFURT
Nur für Gewerkschafter
reda
 |  aktualisiert: 13.01.2016 10:38 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht hat das Recht der Gewerkschaften gestärkt, nur für ihre Mitglieder bestimmte Privilegien wie deutlich höhere Abfindungen bei Jobverlust auszuhandeln. Sonderregelungen oder Zahlungen, die nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten, seien grundsätzlich zulässig, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Mittwoch in einem Fall aus München. Der Vierte Senat bestätigte damit seine Rechtsprechungen, nach der solche Sonderregelungen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Die Klägerin, die unter anderem die um 10 000 Euro höhere Abfindungszahlung von IG Metall-Mitgliedern verlangte, scheiterte mit ihrer Klage wie bereits in den Vorinstanzen. „Dass jemand das ungerecht findet, mag schon sein“, sagte der Vorsitzende Richter Mario Eylert. Aber die Gewerkschaften könnten nach Verfassung und Gesetzeslage Regelungen nur für ihre Mitglieder treffen. Es sei sogar möglich, dass Gewerkschaften eine Differenzierung unter ihren Mitgliedern durch eine Stichtagsregelung vornähmen, um beispielsweise langjährigen Mitgliedern einen Bonus zu geben. Als Beispiel nannte er Staffelungen beim Sonderkündigungsschutz.

Der von der Klägerin persönlich empfundene Druck, wegen der Sonderregelungen einer Gewerkschaft beizutreten, sei kein Argument für die Durchsetzung ihrer Ansprüche. Ihr Anwalt führte den großen Unterschied zwischen den Sozialplanregelungen, die für sie gelten, und dem Ergänzungstarifvertrag für IG Metaller ins Feld. Im Zusammenhang mit Stellenabbau bei der deutschen Servicegesellschaft des Netzwerksausrüsters Nokia Siemens Networks hatte die IG Metall 2012 für ihre Mitglieder einen Ergänzungstarifvertrag ausgehandelt.

 
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